13. November 2019

Im Gespräch mit MdB Mechthild Heil

Kammervertreter mit MdB Mechthild Heil (6.v.r.)
Kammervertreter mit MdB Mechthild Heil (6.v.r.)
Foto: Büro Mechthild Heil

Das EuGH-Urteil zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren war das Top-Thema im Gespräch mit der Vorsitzenden des Ausschusses Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Deutschen Bundestag am 26. September 2019 in Berlin

Angesichts des EuGH-Urteils verfolgt der Berufsstand eine Doppelstrategie: Neben der Implementierung eines Modells vergleichbar der Steuerberatervergütung wird die Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Mindestsätze angestrebt, betonte Kammerpräsident Gerold Reker. Hauptanliegen ist es, die Qualität durch Qualifikation zu sichern und die HOAI in ihrem vollen Umfang zu erhalten und nicht auf die Leistungsphasen 1 bis 5 zu begrenzen.

Die Thematik finde derzeit noch keinen großen Widerhall bei den Abgeordneten, so Mechthild Heil. Die Architektin versprach die Position der Kammer in den von ihr geleiteten Bauausschuss einzubringen und Rücksprache mit dem in der Angelegenheit federführenden Wirtschaftsausschuss zu halten.

Darüber hinaus wurde das Thema Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung diskutiert. Die von der Kammer mit dem Positionspapier „Mehr Kompetenz. Fachspezifische Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst“ forcierten Ziele begrüßte Heil. Fachliche Kompetenz in der Bauverwaltungen ist für die Bauqualität und Baukultur des Landes von großer Bedeutung.

Als einzige Architektin im Bundestag will sich Heil auch künftig für die Themen der Architektenschaft im Bundestag stark machen und bittet den Berufsstand um Unterstützung bei der Argumentation pro Baukultur.

   

Archivbeitrag vom 13. November 2019