21. April 2020

Digitaler Bauantrag

Porträt Eva Holdenried
Eva Holdenried
Foto: Heike Rost, Mainz

Das OZG verpflichtet die Behörden zur Digitalisierung. Aber wie digital ist digital?

Das Online-Zugangsgesetz verpflichtet die Behörden, weite Teile ihrer Dienstleistungen auch online abzuwickeln. Als eines der ersten Angebote soll das Bauantragsverfahren digitalisiert werden. Hierzu wurde seitens des BMI ein Digitalisierungslabor durchgeführt, indem exemplarisch für das Verfahrenen ein Prototyp für ein Webportal designt wurde, der jetzt von den Ländern weiterentwickelt werden muss. Für die Kommunikation mit den Behörden wurde das Datenformat X Bau entwickelt, für die Bauleitplanung X Planung. Die BAK beteiligt sich an diesen Prozessen, sei es mit berufspolitischen Stellungnahmen, bei der Entwicklung eines Idealprozesses, bei der Erprobung des Klick Dummys oder in zahlreichen Workshops zum Verfahren an sich. Eingebunden hierbei ist immer das Referat Digitalisierung der BAK, die Steuerungsgruppe Digitalisierung und zu einzelnen Fragestellungen sogenannte Ad-hoc Arbeitsgruppen, die sich unter der Federführung einzelner Länderkammern vertieft mit den Fragestellungen auseinandersetzen.

Ein wichtiger Baustein im Zusammenhang mit dem digitalen Bauantrag ist die Überprüfung der  Bauvorlageberechtigung. Hierfür erarbeiten die Ad-hoc AG „Digitaler Bauantrag“ unter der Federführung der AK NRW und die Ad-hoc AG „Kammerseitige Datenbankstruktur mit Schlüsselstelle zu Bauaufsichtsbehörden“ unter der Federführung der AK Hessen eine digitale Schnittstelle, die in das X-Bau Verfahren direkt eingebunden werden soll. Und dies kostenfrei für die Behörden.

Ein wirklich digitaler Prozess nutzt die technischen Möglichkeiten.

Aber wie sieht der Prozess aus? Digitalisierung bedeutet im Bauantragsverfahren nach derzeitigem Stand vor allem papierlos, also die Einreichung der Unterlagen im PDF-Format. Dies  ist ein enormer Fortschritt, betrachtet man die Ordnerberge, die wir unterzeichnen und zu den Behörden schleppen müssen. Aber ist das wirklich digital?

Ein wirklich digitaler Prozess nutzt die technischen Möglichkeiten für Effizienzgewinne, beschleunigt die Prozesse und vermeidet doppelte Eingaben. Am 03.04.2020 wurde der Abschlussbericht des Forschungsprojekts BIM-basierter Bauantrag vorgestellt. Ein Projekt, das von Zukunft Bau, dem BMI und dem BBSR gefördert wurde und von Planen und Bauen 4.0 und der Ruhr-Universität Bochum erarbeitet wurde. Auch hier haben die BAK und Mitglieder der Steuerungsgruppe Digitalisierung inhaltlich und ideell mitgewirkt. Das Ergebnis (www.bimbauantrag.de) ist ein erster Schritt in ein wirklich digitales Bauantragsverfahren, das sowohl für die Büros, als auch für die Behörden eine enorme Beschleunigung des Verfahrens bedeuten kann. Natürlich sind noch viele Fragen offen, aber die Perspektive auf einen echten digitalen Prozess wurde mit dem Projekt geöffnet. Da Baurecht Ländersache ist, sind die Landesregierungen gefordert hier bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetz in die Zukunft zu handeln und BIM bei der Implementierung des digitalen Bauantrags schon jetzt mitzudenken. Die Architektenkammern werden sie dabei jederzeit unterstützen!