22. August 2011

Bürgerbeteiligung | mehr oder weniger

Bürgerbeteiligung in der Planung ist selbstverständlich. Spätestens seit den Protesten gegen die sogenannten Flächensanierungen in den 1970er Jahren ist diese durch das BauGB fester Bestandteil städtebaulicher Planungen. Und doch nehmen in jüngster Zeit die Konflikte um die Stadt(-entwicklung) zu. Bürgerproteste fordern das „Recht auf Stadt“.

Fast hat es den Anschein, als würde die wirtschaftliche Globalisierung mit ihrer zunehmenden Auflösung der Nationalstaaten eine verstärkte lokale Teilhabe der Bürger bewirken. Bei unsicheren Zukunftsaussichten quer durch alle Bevölkerungsschichten kann die vertraute Heimat ein stabilisierender Faktor sein. Veränderungen stoßen dann auf Gegenwehr. Zudem scheint die Unzufriedenheit der Bürger mit der Kompetenz der Entscheidungsträger zuzunehmen.

Anspruch auf Beteiligung

Aus dieser Vertrauenskrise gegenüber politischem und verwaltungsbezogenem Handeln ergibt sich die mit den Bürgerprotesten verbundene Frage: „Wer entwickelt die Stadt?“. Obliegt in einer Demokratie dem Bewohner die direkte Entscheidung über die Gestaltung seines Heimatortes?

Ja, weil Baukultur ein Gemeinschaftsgut unserer Gesellschaft ist, welches sich auf alle Bürger auswirkt und allein schon deshalb von allgemeingültigem Interesse ist. Erfahrungsgemäß nimmt der Bürger diese Wirkung besonders stark wahr, wenn für ihn identitätsstiftende Räume seines Heimatortes verändert werden sollen.

Nein, weil Baukultur auch mit Sachverstand und Kompromissbereitschaft im Kontext der Aufgabenstellung verbunden ist. Gerade öffentliche Bauten müssen dabei häufig sehr heterogenen Erwartungshaltungen gerecht werden. Welche fachlich fundierten Lösungen bei komplexen Bauvorhaben möglich sind, sollte durch demokratisch legitimierte und im verfassungsrechtlichen Rahmen zuständige Entscheidungsbefugte gemeinsam mit Fachleuten entschieden werden.

Und doch bleibt die Frage, wie eine qualifizierte Bürgerbeteiligung zu gestalten ist?

Klarheit und Ernsthaftigkeit

Bürger wollen mit ihrer Meinung ernst genommen werden. Beteiligung darf demnach nicht halbherzig geführt und ebenso wenig halbherzig finanziert sein. Das Beteiligungsverfahren (Volksentscheid, Mediationsverfahren, Workshop), welches entsprechend der Aufgabenstellung gezielt auszuwählen ist, soll die Entscheidung beeinflussen, kann sie aber nicht ersetzen. Umso wichtiger ist es, die Regeln des Prozesses im Vorfeld für alle Beteiligten zu klären. Dazu gehört auch, bestehende Entscheidungsspielräume und Handlungsoptionen zu verdeutlichen sowie Möglichkeiten der Mitwirkung zu prüfen.

Eine qualifizierte Beteiligung erfordert zudem eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Prozesses. In Zeiten knapper kommunaler Haushalte ist dies keine leichte Aufgabe. Ohne die entsprechende Mittelausstattung wirkt Beteiligung als „Feigenblatt“ und kann Frustrationen des Bürgers über Planungsprozesse erhöhen. Eine gute Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit und eine hohe Prozessqualität hingegen können helfen, die Arbeit von Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten vor unwürdigen Diskreditierungen in der Öffentlichkeit zu schützen.

Rückwirkungen auf den Berufstand

Die Fähigkeit des Architekten, gestaltende Ideen mit sozialen, funktionalen, wirtschaftlichen und technischen Anforderungen in einem Gesamtkonzept zu vereinen, ist auch zukünftig gefragt. Und doch wird es in Zeiten ausdifferenzierter Lebensstile und Politiklandschaften für Generalisten schwieriger, ihr Schaffen ohne entsprechende Überzeugungsarbeit zu realisieren. Ein Ergebnis des Architektentages Rheinland-Pfalz in Koblenz war beispielsweise, dass es in der Bürgerbeteiligung nicht ausschließlich um punktuelle, erfolgreiche Planungsdialoge, sondern um einen Paradigmenwechsel im Beziehungsverhältnis von Verwaltung, Stadtpolitik und Zivilgesellschaft geht. Neben der Fachkompetenz nimmt demnach die Bedeutung von Kommunikations- und Moderationsfähigkeiten zu.

Für die Berufspolitik der Kammern lautet der Auftrag, sich vehement für die Besetzung der Entscheidungspositionen mit Experten einzusetzen. Diese haben die erforderlichen fachlichen Argumente in der Diskussion um Bauvorhaben und zugleich die Kompetenz im Ausgleich heterogener Interessen. Qualifizierte Bürgerbeteiligung könnte dann zum Sprachrohr für den Berufsstand und zum positiven Kommunikationsinstrument für Politik werden. Im besten Fall stärkt dies das Vertrauen der Bürger in kompetente Planungsentscheidungen.

Dr. Elena Wiezorek, Hauptgeschäftsführerin
im 09-2011 DAB

  

Archivbeitrag vom 22. August 2011