06. August 2026

Schulbau-Richtlinie nun Technische Baubestimmung

Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur vom 24. Juni 2026 (MinBl. 2026 Nr. 13) wurden die Technischen Baubestimmungen mit Wirkung vom 8. Juli 2026 unter anderem um die Schulbau-Richtlinie - Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen - ergänzt.

Die von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz beschlossene und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauR), Fassung 9. September 2025, wird nach Maßgabe landesrechtlicher Anpassungen, Stand: 29. Mai 2026, als Technische Baubestimmung nach § 87 a LBauO bestimmt. Die bisherige rheinland-pfälzische Vorschrift "Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen" (Schulbaurichtlinie) war bislang nur als Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 erlassen und für die unteren Bauaufsichten hinsichtlich der Prüfung des Brandschutzes bindend. Nun wurde die neue SchulbauR durch die Verwaltungsvorschrift erstmals als Technische Baubestimmung in RLP eingeführt.

Unter folgenden Links finden Sie den/die

  1. Text der Schulbaurichtlinie: MEHR
  2. Anlage zur Richtlinie: MEHR
  3. Erläuterungen zur Richtlinie: MEHR

Die Richtlinie (inklusive Erläuterungen) sind auch auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt: https://mkbwk.rlp.de/themen/baurecht-und-bautechnik/technische-baubestimmungen-1