16. Dezember 2013

Austausch Stadtplanung und Landschaftsarchitektur

Am 8. November trafen sich etwa 35 Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zum alljährlichen Erfahrungsaustausch. Hauptthemen waren die neue HOAI sowie neue Sichtweisen und Geschäftsfelder durch nachhaltiges Planen.

Vorstandsmitglied Frank Böhme berichtete zunächst über die aktuellen Entwicklungen und Beitragsbedingungen der Bayerischen Architektenversorgung (BAV). Ein zweites Thema dieser „Blauen Stunde“ war die Honorierung von „Städtebaulichen Entwürfen“, da diese nicht in der HOAI 2013 bepreist und als „Besondere Leistungen“ anzubieten sind. Anhand eines Arbeitspapiers aus Baden-Württemberg (Städtebaulicher Entwurf MB 51 B-W) entzündete sich eine kritische Debatte über die Abgrenzung „Besonderer Stadtplanerleistungen“ und „Grundleistungen der Landschaftsarchitektur“. Ökologische Beurteilungen sind und bleiben Kernkompetenzen der Landschaftsarchitekten. Sie sind Grundleistungen im Leistungsbild der Landschaftsplanung und in der HOAI definitiv so von Leistungen der Stadtplanung abgegrenzt. Professor Dr. Harald Kegler von der Universität Kassel zeigte in seinem Vortrag die Entwicklung von der verkehrsgerechten Stadt über den Stadt-Umbau 2 bis hin zu zukünftigen Strukturen auf. Nach einer Analyse zahlreicher Großstädte und verstädterter Räume (suburbian sprawl) plädierte er für den Umbau 3, die Resilienz der zukünftigen Gesellschaft: In Zukunft sei es existentiell für Städte und Regionen, selbstständig Störungen auffangen zu können. Je wirkungsvoller diese Fähigkeiten ausgeprägt seien, umso zukunftsfähiger sei die Region. Professor Kegler sah die Resilienz als Leitbild und Lernfeld zugleich, die die klassische Wertschätzung der Nachhaltigkeit abänderten bzw. ergänzten. Die Einbindung der Bürger und Beteiligungsverfahren ohne Hierarchien und Grenzen seien die Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit von Stadt und Land. Abschließend trug Rechtsanwalt Valentin Fett die speziellen Sachverhalte der Flächenplanung in der neuen HOAI vor. Drei Antworten sollen hier wiederholt werden: Eine Extrapolation über die Mindest- und/oder Höchstsätze der HOAI-Tabellen ist unzulässig. „Grundleistungen, die (…) im Allgemeinen erforderlich sind“ (§ 3): ein Nichterfordernis bestimmter Leistungen in den Leistungsphasen ist kein Grund für Honorarkürzungen. Das „Erläutern und Dokumentieren“ zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen (ebd. Anl. 11.1) muss sehr ernst genommen werden. Die vergleichsweise geringe Teilnehmerzahl hat gezeigt, dass die Attraktivität und die praktische Bedeutung des Informationsaustausches noch weiter vermittelt werden müssen. Es wird geprüft, das Angebot in einem separaten Ausschuss, möglicherweise gemeinsam mit Angestellten und Beamten, fortzusetzen. Der Erfahrungsaustausch könnte sich zu einer institutionalisierten Plattform entwickeln und wäre dauerhaft präsent in der berufspolitischen Wahrnehmung.