16. Februar 2021

Wildnis – Natur – Erfahrung inklusiv

Vorstandsmitglied Hermann-Josef Ehrenberg
Vorstandsmitglied Hermann-Josef Ehrenberg
Foto: Heike Rost, Mainz

Ästhetische Teilhabe - barrierefrei: Thema von Hermann-Josef Ehrenberg in der Januarausgabe des Deutschen Architektenblattes 2021

Die inklusive Gestaltung von Stadtraum und Wohnungen leistet einen bedeutenden Beitrag zur eigenständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. So lautet der programmatische Aufmacher der Architektenkammern, welche sich mit einem speziellen Thema an der Tagungsreihe der Bundesarchitektenkammer und des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, beteiligen. Im Rahmen von diversen Regionalkonferenzen „Inklusiv gestalten – Ideen und gute Beispiele aus Architektur und Stadtplanung“ sind in den vergangenen Jahren bereits Veranstaltungen bundesweit durchgeführt worden. Im Vordergrund standen zumeist das barrierefreie Wohnen und die Stadtgestaltung.

Katrin Müller-Hohenstein, bekannte Moderatorin beim ZDF, führt seit Jahren routiniert durch die Veranstaltungen und stellt da und dort gute, nachdenkliche Zwischenfragen. Jürgen Dusel trägt die ganze Veranstaltungsreihe mit eloquentem und klugem Statement: Man könne es nicht oft genug sagen, dass Barrierefreiheit kein ‚on top‘ sei, sondern grundlegendes Qualitätskriterium von Architektur und Bauen sein müsse. Er betont – offenkundig aus eigener Erfahrung – dass es dazu Experten braucht.

Es braucht Experten, Experten mit spezieller Ausbildung, aber auch die Expertise der Betroffenen.
Hermann-Josef Ehrenberg

Nach einer ersten Veranstaltung in Kaiserslautern 2018 reihen wir uns am 18. März 2021 gerne wieder in die Serie der Regionalkonferenzen ein – doch diesmal online. Thematisch widmen wir uns einem ganz anderen Aspekt barrierefreier Teilhabe: Wir gehen nach draußen. Es geht um die Frage nach der ästhetischen Wahrnehmung von Natur und Wildnis, die tatsächliche haptische und sensorische, die physische und psychische Teilhabe an all dem, was beispielsweise der Gesetzgeber meint, wenn er einem Landschaftsausschnitt unserer Umwelt den Wildnisstatus verordnet und dennoch Barrierefreiheit verspricht. Es geht in der Tat um den Kronschatz des Naturschutzrechts, den Nationalpark, dessen Philosophie von ‚Natur Natur sein lassen‘ kritische Fragen nach einer gelingenden Teilhabe, nach barrierefreier Zugänglichkeit, Erlebnis und Erfahrung geradezu herausfordert. Die inhaltliche Konfrontation von Wildnis und Inklusion eröffnet ein Themenfeld politischer und gesellschaftlicher Relevanz und Brisanz. In der Tat steht dieses umweltpolitische Prinzip zur kritischen Diskussion, wenn es denn auch und gerade von Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung akzeptiert werden soll. Es geht um Naturerfahrung mit individueller Teilhabekompetenz und ästhetischer Wahrnehmung von Natur und Landschaft. Dazu zählen dann auch Risiko und Wagnis, Angst und Mut – für alle.

Für die planerische Bewertungspraxis führen diese Fragen nicht nur in den Wald und die freie Landschaft, sondern gleichermaßen in die Natur der Stadt. Der geneigte Leser mag erkennen, dass diese Thematik eher aus der Gedankenwelt der Landschafts- und Stadtplanung erwächst - aber nicht exklusiv. Eigentlich geht es um eine interdisziplinäre Debatte für alle Fachrichtungen unserer Kammer und darüber hinaus. Das Prinzip Inklusion schärft Sorge und Beachtung der Mitmenschen - eine soziale Reformation mit unabsehbaren Folgen für unser Berufsbild und möglicherweise auch für unsere ökonomische Verträglichkeit.