01. April 2016

Der Wahlvorstand

Für die ordnungsgemäße, unabhängige und transparente Durchführung der Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist ein Wahlvorstand verantwortlich.

Wie bei den Landtagswahlen oder anderen Wahlen auf kommunaler oder Bundesebene ist auch bei der Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer ein unabhängiger Wahlvorstand zu bilden, der für die Vorbereitung und Durchführung verantwortlich ist. Damit wird die Unabhängigkeit und Transparenz des gesamten Wahlvorgangs gewährleistet, bei dem diesmal rund 5.500 Kammermitglieder wahlberechtigt sind. (Näheres regeln die §§ 20 bis 36 der Satzung der Architektenkammer, zweiter Teil „Wahlordnung zur Vertreterversammlung“).

Aufgaben des Wahlvorstandes

Auf Grundlage der Architektenliste erstellt der Wahlvorstand für jede Fachrichtung ein Wählerverzeichnis. Dieses wird für alle Kammermitglieder zur Einsicht ausgelegt. Sollte es Einsprüche zum Verzeichnis geben, entscheidet der Wahlvorstand hierüber.
Die Wahlvorschläge (Listen) mit Kandidaten und Kandidatinnen werden beim Wahlvorstand getrennt nach Fachrichtungen eingereicht und von diesem auf ihre Zulässigkeit geprüft. Der Wahlvorstand ist zudem für den Versand der Stimmunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschläge) zuständig. Später zählt er die abgegebenen Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest.

Für die Wahl der Vertreterversammlung 2016 gehören dem Wahlvorstand die folgenden Personen an:

  • RA Valentin Fett (Vorsitz)
  • Angela Butsch, Flonheim
  • Reinhold Clemens, Mainz
  • Karlheinz Fischer, Trier
  • Sebastian Metz, Insheim
  • Isolde Scheick-Kröhl, Hackenheim
  • Klaus Semmler, Wörrstadt

Stellvertreter sind:

  • RAin (SyndikusRAin) Henrike Hink (stellv. Vorsitz)
  • Harald Faerber, Mainz,
  • Alfons Kessler, Alzey 
  • Claudia Meyer, Oppenheim
  • Hartmut Raible, Mainz
  • Barbara Rieke-Güntsche, Mainz
  • Carolin Seegmüller, Landau

   

  

Archivbeitrag vom 01.04.2016