16. Dezember 2013

Berufliche Fortbildung

Fortbildung ist ein wichtiger Teil des Berufslebens und im Architektengesetz verpflichtend verankert. Wie sich angestellte und verbeamtete Mitglieder weiterbilden und wie sie dabei von ihrem Arbeitgeber unterstützt werden, zeigt eine Struktur- und Gehaltsumfrage.

Bei der Struktur- und Gehaltsanalyse der HommerichForschung im Frühjahr dieses Jahres gaben 81% der Befragten an, in den vorausgegangenen zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen zu haben. Angestellte aus dem öffentlichen Dienst und der gewerblichen Wirtschaft sind hierunter deutlich häufiger vertreten (89% bzw. 82%) als Angestellte aus Architektur- und Planungsbüros (75%). Differenziert nach Bundesländern wird klar, dass Angestellte in Ländern mit Fortbildungspflicht deutlich häufiger an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen als Angestellte aus Ländern, in denen eine solche Verpflichtung nicht besteht.

Die Mehrheit der Befragten wird für Fortbildungsveranstaltungen unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (77%). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros werden zum Zweck der Fortbildung signifikant seltener unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (64%) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (84%) oder im öffentlichen Dienst (87%).

Der gleiche Zusammenhang zeigte sich bei der Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber: Insgesamt übernahmen 73% der Arbeitgeber die Kosten für Fortbildungsveranstaltungen. In Architektur- und Planungsbüros fiel dieser Anteil mit 58% deutlich geringer aus als in der gewerblichen Wirtschaft (80%) oder im öffentlichen Dienst (88%).

  

Archivbeitrag vom 16.12.2013