08. Mai 2026

Bundesrat sichert Modernisierung von Vergabeverfahren

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Vergabebeschleunigungsgesetz.

Berlin, 08.05.2026 – Bundesrat sichert Modernisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Das Gesetz setzt wichtige Impulse für schnellere, digitalere und effizientere Vergabeverfahren und wahrt zugleich den Grundsatz der losweisen Vergabe als zentrales Element des Mittelstandsschutzes.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:

„Architektur und Planung sind öffentliche Aufgaben – und gute Vergaberegeln sind die Grundlage dafür, dass sie das auch bleiben. Der zur losweisen Vergabe gefundene Kompromiss sichert Transparenz, unabhängige Qualitätskontrolle und faire Chancen für Planerinnen und Planer aller Größen und ermöglicht, dass die Gelder aus den Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz schneller in die Umsetzung kommen. Das jahrelange Tauziehen um zentrale vergaberechtliche Grundfragen hat Planungssicherheit erschwert und dringend notwendige Investitionen verzögert. Jetzt kommt es darauf an, die neuen Regelungen praxisnah umzusetzen und sorgfältig zu evaluieren – damit das Vergaberecht seinem Anspruch gerecht wird, Geschwindigkeit und Qualität gleichermaßen zu sichern.“

Die BAK sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um Investitionen schneller umzusetzen und gleichzeitig Qualität, Wettbewerb und fachliche Unabhängigkeit im Planungswesen zu sichern.

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