16. Dezember 2016

Architekturstudium nicht unter acht! - QualitätsInitiative ArchitekturStudium QIAS gegründet

Hochschulen mit achtsemestriger Architektenausbildung haben sich zusammengeschlossen und ein gemeinsames Votum für Lehre und Berufspraxis und zu einem qualitätsorientierten berufsqualifizierenden Architekturstudium verabschiedet.

„Ein Bachelorstudium von mindestens vier Jahren ist die Voraussetzung für einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in der Fachrichtung Architektur“, so fünf Architekturfachbereiche, die sich auf Einladung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der Fachhochschule Mainz trafen. Die Architekturlehrer an den Hochschulen (Bochum, Kaiserslautern, Mainz, Siegen) sehen wie die Berufskammer ihre Gründe und Entscheidungen für die Einführung der konsekutiven Bachelor-/Masterstudiengänge nach dem Modell 8 + 2 durch die aktuellen Studentenproteste und die Entschließung der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober des Jahres voll bestätigt.

Die Architekturfachbereiche 8 + sehen sich gut positioniert im Wettbewerb der Hochschulen, indem der konzeptionelle Kern des konsekutiven Studienmodells mit achtsemestrigem grundständigem Bachelorstudiengang und dem anschließenden Masterstudiengang umgesetzt wird. Dieses Studienmodell bietet bessere Möglichkeiten zum Praxisbezug sowie zu Auslandsstudien.

Grundsätzlich bedauern sowohl Berufspraxis wie auch Lehre die Aufgabe des international hoch anerkannten „Diplom-Ingenieurs“ als Studienabschluss. Eine Beibehaltung eines Diplom-Studienganges (TU Kaiserslautern) wird ebenso begrüßt wie eine „Doppel-Diplomierung“ (Master/ Dipl.-Ing.) geprüft werden sollte.
  
Bei den vollzogenen Umstellungen der Diplomstudiengänge im Rahmen des Bolognaprozesses standen den Architekturfachbereichen von Anfang an die Möglichkeit eines ersten BA-Abschlusses nach sechs oder acht Semestern offen. Um dem qualitativen Anspruch von Baukultur und Verbraucherschutz der Länderarchitektengesetze zu entsprechen, haben sich neben anderen die oben genannten Hochschulen für ein mindestens vierjähriges Architekturstudium entschieden. Diese Anforderung deckt sich voll mit der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie, welche die berufliche Freizügigkeit in Europa ebenfalls von einem vierjährigen, erfolgreichen Studium abhängig macht. Zur Schaffung einer beruflichen Mobilität kommt daher primär der berufsqualifizierende Abschluss nach einer Regelstudienzeit von acht Semestern in Frage. Diesem kann dann ein Masterstudiengang von mindestens zwei gegebenenfalls drei oder vier Semestern folgen, der damit ein vielfach international übliches mindestens fünfjähriges Studium gewährleistet. Absolventen von Bachelor Kurzstudiengängen mit sechs Semestern können erst durch dieses zusätzliche Masterstudium von mindestens vier Jahren die volle Berufsbefähigung mit Eintragungsmöglichkeit in die Architektenliste der Bundesländer einschließlich der europaweiten Niederlassungs- und Dienstleistungsmöglichkeiten erhalten.

Die Architektenkammer begrüßt die steigende Einsicht der Bildungs- und Hochschulpolitiker, die Studiengänge stärker an guter Studierfähigkeit, hoher fachlicher Qualifikation und realistischen Beschäftigungschancen zu orientieren. Dies setzt eine adäquate Ausstattung der Hochschulen mit Personal und Finanzen voraus. Die Unterfinanzierung der Studiengänge Architektur, die wegen ihrer Eigenart und Wettbewerbssituation kaum mit Drittmittel rechnen können, müsse kurzfristig besei-tigt werden.

Gerade Architektinnen und Architekten benötigen eine grundsolide Ausbildung, um komplexer gewordenen Anforderungen einer Gratwanderung zwischen Bausektor und Kreativwirtschaft entsprechen zu können. Lehre und Praxis begrüßen, dass in Akkreditierungsverfahren diesem Lehrangebot 8 + immer mehr Rechnung getragen wird. Hochschulen und Architektenkammer sehen in einer Fortsetzung ihres Informations- und Erfahrungsaustausches eine QualitätsInitiative für das ArchitekturStudium QIAS. Insbesondere geht es darum, Studenten frühzeitig auf die unterschiedlichen Studienabläufe und deren Konsequenzen hinzuweisen.

Mainz, 20. November 2009
 

  • Hochschule Bochum, Fachbereich Architektur Professor Dipl.-Ing. Harald Gatermann | harald.gatermann@hs-bochum.de
  • Technische Universität Kaiserslautern, Fachbereich Architektur, Architekt Dipl.-Ing. Peter Spitzley | spitzley@rhrk.uni-kl.de
  • Fachhochschule Mainz, Lehreinheit Architektur Fachbereich Technik, Professor Dr.rer.nat. Josef Schwarz | josef.schwarz@fh-mainz.de, Professor Dipl.-Ing. Ulf Seiler | ulf.seiler@fh-mainz.de 
  • Universität Siegen, Fachbereich Architektur und Städtebau, Universitätsprofessor Dipl.-Ing. Sibylle Käppel-Klieber | kaeppel-klieber@architektur.uni-siegen.de, Dipl.-Ing. Eva Maria Juncker | juncker@architektur.uni-siegen.de
  • Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Vizepräsident Architekt Dipl.-Ing. Gerold Reker | Gerold.Reker@t-online.de , Hauptgeschäftsführer Dr. Michael E. Coridaß V.i.S.d.P. | coridass@akrp.de