Sachverständiger werden
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz kann für bestimmte Sachgebiete die öffentliche Bestellung und Vereidigung vornehmen. Für die Sachverständigenbestellung ist die Sachverständigenordnung einschl. Prüfungsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ausschlaggebend.
Ein Antrag auf Sachverständigenbestellung ist mit dem entsprechenden Formblatt unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Postfach 1150, 55001 Mainz, zu stellen.
Der bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz gebildete Sachverständigenausschuss überprüft die Voraussetzungen eines Antragsstellers für die Bestellung. Die Entscheidung über die öffentliche Bestellung oder Vereidigung eines Antragsstellers zum Sachverständigen trifft der Vorstand der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Bausachverständiger stehen zum Download bereit: