Viele Architekten und Architektinnen fragen, wie sie bei Kostenermittlungen mit den derzeitigen Preissteigerungen umgehen sollen.

Hinweise zum Umgang mit den derzeitigen Materialpreissteigerung hat die BAK auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Informationen, bereitgestellt von Kammerjuristen in Zusammenarbeit mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Honorarsachverständigen werden regelmäßig aktualisiert. Erläutert werden neben den Auswirkungen für Architekten und Architektinnen unter anderem auch die honorarrechtlichen Auswirkungen.

Die Informationen sind hier abrufbar: MEHR

Seit dem 24.11.2021 gelten die neuen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes

Was nun als Architekt/in oder öffentlich-rechtliche/r Bauleiter/in auf der Baustelle zu beachten ist:

  • Merkblatt der Bundesarchitektenkammer vom 23.11.2021 am Beispiel der bundesrechtlichen und landesrechtlichen Regelungen für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. MEHR
  • Zu den landesrechtlichen Regelungen in der LBauO Rheinland-Pfalz bezüglich des öffentlich-rechtlichen Bauleiters ist festzuhalten, dass in RLP die Aufgaben des Bauleiters nach § 56 a LBauO sind, darüber zu wachen, "dass die Baumaßnahme nach den Vorschriften des öffentlichen Baurechts durchgeführt wird". Weiter ist zu beachten, dass die Gewährleistung des sicheren bautechnischen Betriebs der Baustelle und die EInhaltung der Arbeitsschutzverordnung im Wesentlichen Gegenstand der Bundes-Arbeitschutzgesetze sind, insbesondere der BaustellenVO, die z.B. die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators vorsieht.
  • Informationen der SGD Süd zum Schutze der Mitarbeiter: MEHR
  • Hinweise der BG Bau zum Umgang mit den Coronavirus: MEHR
  • Hinweise und weiterführende Links zum Thema Corona finden Sie gebündelt auf der Internetseite der BAK unter www.architekten-coronakrise.de.

Neues BIM-Handbuch herausgegeben von der Bundesarchitektenkammer (BAK) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).

Das digitale Planen und Bauen gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Mit BIM (Building Information Modeling) wird die Grundlage geschaffen, dass Architekten, Planer, Fachplaner und alle anderen Projektbeteiligten auf ein zentrales Datenmodell zugreifen können. Anfang Oktober 2016 erschien beim BKI das Handbuch BIM für Architekten 100 Fragen - 100 Antworten in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). MEHR

Die Broschüre zum Thema Haftung und Berufshaftpflichtversicherung kann bei der Architektenkammer bezogen werden.

Um dem Informationsbedarf zum Thema Haftung und Berufshaftpflichtversicherung der Architekten gerecht zu werden, kann bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ab sofort die Neuauflage des „Leitfaden für Architekten - Haftung und Versicherung“, Stand März 2014, erworben werden (Herausgeber: AK Niedersachsen, VHV Versicherungen).

Darin wird neben allgemeinen Themen - wie die vertragliche und deliktische Haftung - ausführlich auf die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten der Berufsangehörigen für die in Zusammenhang mit der Berufsausübung bestehenden Risiken eingegangen, wobei auch die Versicherungsmöglichkeiten von Gesellschaften, Projektsteuerern, SiGeKo und Energieberatern etc. behandelt werden.

Die Broschüre kann gegen Vorauszahlung von 2,50 € bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz bezogen werden (bitte Überweisung auf das Konto Mainzer Volksbank, IBAN DE64551900000758909014, BIC MVBMDE55 unter Angabe des Verwendungszwecks, des Namens und der Adresse).