Verbraucher-Bauverträge an das neue Bauvertragsrecht angepasst

Am 1. Januar 2018 ist die größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ihre seit vielen Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an die neuen Regelungen des BGB angepasst.

Auf den Internetseiten des ZDB und von Haus & Grund können zwei verschiedene Vertragsmuster kostenlos heruntergeladen werden. Ein Vertrag betrifft einen Einzelgewerk-/ Handwerkervertrag, der andere betrifft einen Einfamilienhaus-/ Schlüsselfertigbauvertrag.  

Laut ZDB verfolgen die Verträge das Ziel, das Bauherr und Unternehmer die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Sie sollen den Vertragsparteien dabei helfen, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

 

Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB)

Zur Verbesserung der Lesbarkeit und zur formellen Rechtsbereinigung ist eine neue Fassung des Baugesetzbuches erstellt worden. Sie ist am 10. November 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I S. 3634).

Zuletzt war das BauGB umfänglich durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 geändert worden (BGBl. I S. 1057). Weitere kleinere Anpassungen sind durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.05.2017 gemacht worden sowie durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) und das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808).

Den Text des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 finden Sie hier.

 

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt in Kraft getreten

Das Gesetz dient insbesondere der Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der o.g. Richtlinie und der Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Anpassungsbedarf im deutschen Recht bestand damit sowohl im allgemeinen Umweltrecht, hier insbesondere im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Hier betreffen die Änderungen u. a. die zu prüfenden Umweltfaktoren, die Vorprüfung des Einzelfalls, die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Erstellung des UVP-Berichts. Im Städtebaurecht wurde in der Baunutzungsverordnung die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete (MU)“ eingeführt. An der Schnittstelle von Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht soll den Kommunen hiermit zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt werden, ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau zu verlassen.

Den am 30. Juni 2017 im Deutschen Architektenblatt erschienenen Artikel zu diesem Thema finden Sie hier. MEHR

Das am 13. Mai 2017 in Kraft getretene neue Gesetz finden Sie hier. MEHR