Der Architekt / die Architektin

So ein Plan für mein Einfamilienhaus ist doch schnell gezeichnet, was tut eigentlich der Architekt? Diese Frage stellen sich viele Bauherren, weil sie die vielfältigen Abläufe beim Bauen (noch) nicht genau kennen.

Beim Planen und Realisieren eines Hauses müssen die unterschiedlichsten Wünsche und Erfordernisse gegeneinander abgewogen werden. Der fertige Plan bringt zum Ausdruck, wie Zielkonflikte, die aus den Wünschen des Bauherren, seinem Finanzierungsrahmen, der Lage und Beschaffenheit seines Baugrundstückes, dem Bebauungsplan, dem von Bund und Ländern geschaffenen Baurecht, dem Nachbarschaftsrecht, dem Natur- und Landschaftsschutz und den kommunalen Bestimmungen (die Liste könnte weiter fortgesetzt werden) gelöst wurden. Die fertig gezeichneten Pläne sind also nicht alles und noch nicht einmal der überwiegende Teil der Architektenleistung. Sie beginnt viel früher und reicht sehr viel weiter:

Alles beginnt mit der sogenannten "Grundlagenermittlung". In der "Vorplanung"  werden die Ergebnisse der Grundlagenermittlungen mit den Wünschen des Bauherren in Einklang gebracht. Haben sich dann die künftigen Eigentümer für einen Entwurf entschieden, so beginnt die "Entwurfsplanung" mit der stufenweisen Durcharbeitung der Baupläne. Im vierten Schritt geht es an die "Genehmigungsplanung". Liegt die Genehmigung vor, beginnt die "Ausführungsplanung", in der wesentliche Details für die ausführenden Firmen gezeichnet werden. Jetzt erst kann der Bau beginnen. Während der Bauleitung steuert und kontrolliert der Architekt objektnah den Bauablauf und -fortschritt.

Kostengünstiges Bauen setzt Kostensensibilität bei Bauherrn und Architekt während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase voraus. Stufenweise werden in Kostenschätzung und Kostenberechnung die Baukosten vom Architekten konkretisiert. Mit der ständigen Kostenkontrolle bleiben die Baukosten in jeder Phase beeinflussbar. Um unter dem Zeichen des kostensparenden Bauens verläßliche Planungsgrundlagen zu sichern und Entscheidungen über Alternativlösungen auch mit Kostendaten auszustatten, haben die Architektenkammern der Länder das Deutsche Baukosteninformationszentrum geschaffen. Hier können vom Architekten Kostenwerte vergleichbarer Projekte aus der gesamten Bundesrepublik abgerufen werden.

Das Honorar des Architekten unterliegt, wie die Vergütung der Rechtsanwälte und Notare, der Ärzte, der Steuerberater und anderer Freier Berufe einer Honorarordnung, der "HOAI" (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen). Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Die HOAI legt für ein Objekt (z.B. den Neu- oder Umbau eines Gebäudes) verbindliche Honorarspannen fest, nachdem es - je nachdem, ob es sich um ein einfaches, durchschnittliches oder komplexes Bauvorhaben handelt- in eine bestimmte Honorarzone eingeordnet wurde. Das Honorar muss sich innerhalb der Mindest- und Höchstsätze dieser Honorarspanne bewegen. Die Vereinbarung eines unterhalb der durch die HOAI vorgegebenen Mindestsätze liegenden Honorars ist unwirksam.

"Einmal im Leben.." das gilt für die meisten Bauherren. Umso wichtiger ist es, die Architektin oder den Architekten zu finden, die/der die eigenen Wünsche und Vorstellungen am besten umsetzen kann. Ein guter Anlaufpunkt für eine erste Suche sind die Architektenliste und die Büroprofile der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Während in der Architektenliste alle Kammermitglieder der Architektenkammer Rheinland-Pfalz gelistet sind, die einer Veröffentlichung Ihrer Daten zugestimmt haben, sind die Büroprofile den freiberuflichen Mitgliedern vorbehalten. Hierbei ist folgendes zu beachten: Alle Architektenkammern sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Mitgliederliste auf ihrer Homepage zu führen, in unserem Fall ist das die Architektenliste. Das Anlegen eines Büroprofils hingegen ist freiwillig, sodass nicht jedes Architekturbüro in Rheinland-Pfalz mit einem eigenen Profil auf unserer Seite vertreten ist. Auch beruhen die Angaben in den Büroprofilen auf Selbstauskünften der Mitglieder und werden von uns nicht geprüft. Die Büroprofile bieten jedoch deutliche Vorteile: So sind die hier hinterlegten Angaben zumeist sehr viel umfassender, als die in der Architektenliste hinterlegten Kurzinfos.

In einem zweiten Schritt sollten Sie die Website des in Frage kommenden Büros sorgfältig studieren. Passen die umgesetzten Projekte und der Stil des Büros zu meinen eigenen Vorstellungen? 

Ist dies der Fall, dann sollten Sie die Architektin oder den Architekten in einem Erstgespräch kennenlernen. Denn auch auf der persönlichen Ebene sollte die Chemie stimmen, schließlich baut sich ein Haus nicht von heute auf morgen. Im Gegenteil: Der Architekt oder die Architektin werden Sie über einen langen Zeitraum begleiten.

Bei generellen Fragen zu Architektenverträgen und Honorar berät die Architektenkammer Rheinland-Pfalz auch Bauherren. Sollte es notwendig werden, kann hier auch ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden:

Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Henrike Hink
Referentin
Postfach 11 50
55001 Mainz
Telefon 06131/99 60 12
Telefax 06131/61 49 26
e-mail: hink@akrp.de
vormittags von 9:00 - 12.30 Uhr

Der Innenarchitekt / Die Innenarchitektin

Innenarchitekten sind Spezialisten für die gestaltende und funktionelle Planung von Innenräumen sowohl im Neubau als auch im bestehenden Gebäude, für den öffentlichen, geschäftlichen und privaten Bereich. Innenarchitekten setzen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Nutzer von Räumen und Produkten im Hinblick auf Funktionalität und Raumempfinden um. Hierbei spielen künstlerisch-ästhetische Mittel, wie Material, Licht und Farbe, technische Aspekte wie z. B. der Raumakustik und des Raumklimas, aber auch wirtschaftliche und ökologische Aspekte eine große Rolle.

Sie gestalten Läden und Ausstellungsräume, Messeauftritte, Restaurants und Hotels, Praxen und Büros. Schulen, Kindergärten und medizinische Einrichtungen.

Innenarchitekten besitzen eine Bauvorlageberechtigung für die mit ihren Berufsaufgaben verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden, wie Sanierungen und Modernisierungen bzw. Um- und Ausbau. Innenarchitekten betreuen Bauvorhaben umfassend. Sie beraten, planen und entwerfen, ermitteln die Baukosten, erarbeiten den Bauantrag und übernehmen die Bauüberwachung des Bauvorhabens. 

  • Gestaltende und funktionelle Planung von Innenräumen
  • Neubau
  • Sanierung
  • Modernisierung
  • Um- und Ausbau
  • Produktentwicklung
  • Möbel
  • Leuchten
  • Präsentationen und Imagekonzepte
  • Messebau
  • Ladenbau
  • Ausstellungen

Weitere Informationen zum Arbeitsspektrum der Innenarchitekten im Internet sind auf den Seiten des Bundes Deutscher Innenarchitekten (BDIA) abrufbar.

Das Honorar des Innenarchitekten unterliegt, wie die Vergütung der übrigen Fachgruppen der Architekten (Hochbauarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner) und das vieler anderer freier Berufe einer Honorarordnung, der "HOAI" (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie regelt klar und für beide Seiten verbindlich anhand von Bauaufgabe, Schwierigkeitsgrad und Bausumme den Preis.

"Einmal im Leben..." das gilt zumindest für viele private Bauherren. Die Entscheidung für einen Innenarchitekten ist aber auch für gewerbliche und kommunale Investoren ein wichtiger Schritt. Umso wichtiger ist es, den Innenarchitekten zu finden, der die eigenen Wünsche und Vorstellungen am besten umsetzen kann.

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bietet interessierten Bauherren daher eine Adressselektion im Internet an, die auch Tätigkeitsschwerpunkte berücksichtigt. Aus einer eigens dafür angelegten Datenbank werden die Innenarchitekten herausgefiltert, die sich in einer bestimmten Region mit dem Thema, das den Bauherren interessiert, bereits beschäftigt haben. Einige Innenarchitekten präsentieren sich auch bereits im Internet auf eigenen Homepages.

Bei generellen Fragen zu Innenarchitektenverträgen und zum Honorar berät die Architektenkammer Rheinland-Pfalz auch Bauherren. Sollte es notwendig werden, kann hier auch ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. 

Ansprechpartnerin in einem solchen Falle: Architektenkammer Rheinland-Pfalz Rechtsanwältin Henrike HinkReferentinPostfach 11 5055001 Mainzvormittags von 8:30 - 12.30 Uhr:Telefon 06131/99 60 12Telefax 06131/61 49 26 E-Mail: hink@akrp.de

Die Landschaftsarchitektin / der Landschaftsarchitekt

Landschaftsarchitekten planen Freiräume. Sie schaffen und gestalten Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie formen das Pendant zur architektonisch gebauten Umwelt und tragen zum Ausgleich zwischen Technik, Kultur und Natur bei. Sie "übersetzen" die Ansprüche des Menschen an die Umwelt (Siedlungsraum, Arbeitsstätten, Verkehrswege, Parks, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen, Hausgärten etc.) in realisierbare und umweltverträgliche Konzepte.

Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Nutzbarkeit und Schönheit stellen eine der wichtigsten Aufgaben des Landschaftsarchitekten dar. Immer mehr Bedeutung gewinnen dabei Modelle zur Schadensbegrenzung und aktiven Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft und zum Schutz der natürlichen Ressourcen, d. h. vorbeugender Umweltschutz.

Ständiger Begleiter ist hierbei die Pflanze, entweder als Bestandteil der Natur oder als Gestaltungselement. Durch das Wachstum der Pflanzen bedingt, kommen Gärten und Parks anders als die Gebäude in ihrer vollen Schönheit erst oft nach Jahren zur Geltung. 

  • Grünflächen- und Gartengestaltung

  • Planung von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

  • Plätze und Fußgängerzonen

  • Pflege- und Entwicklungsplanung

  • Landschaftspflegerische Begleitplanung

  • Natur- und Landschaftsschutz; Biotop- und Artenschutz

  • Landschafts- und Grünordnungsplanung

  • Unweltverträglichkeitsprüfung Gartendenkmalpflege

  • Lokale Agenda und Moderationen, Dorferneuerungen

 

Weitere Informationen zum Arbeitsspektrum der Landschaftsarchitekten im Internet sind auf den Seiten des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) abrufbar.

Das Honorar des Landschaftsarchitekten unterliegt, wie die Vergütung der übrigen Fachgruppen der Architekten (Hochbauarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner) und das vieler anderer freier Berufe einer Honorarordnung, der "HOAI" (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie regelt klar und für beide Seiten verbindlich anhand von Bauaufgabe, Schwierigkeitsgrad und Bausumme den Preis.

Die Entscheidung für einen Landschaftsarchitekten ist sowohl für private Auftraggeber, aber auch für gewerbliche und kommunale Investoren ein wichtiger Schritt. Umso wichtiger ist es, den Landschaftsarchitekten zu finden, der die eigenen Wünsche und Vorstellungen am besten umsetzen kann.

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bietet interessierten Bauherren daher Adressdaten im Internet an, die auch Tätigkeitsschwerpunkte berücksichtigen. Aus einer eigens dafür angelegten Datenbank werden die Landschaftsarchitekten herausgefiltert, die sich in einer bestimmten Region mit dem Thema, das den Bauherren interessiert, bereits beschäftigt haben. Einige Landschaftsarchitekten präsentieren sich auch bereits im Internet auf eigenen Homepages.

Bei generellen Fragen zu Landschaftsarchitektenverträgen und zum Honorar berät die Architektenkammer Rheinland-Pfalz auch Auftraggeber. Sollte es notwendig werden, kann auch ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden:

Architektenkammer Rheinland-Pfalz Rechtsanwältin Henrike HinkReferentinPostfach 11 5055001 Mainzvormittags von 8.30 - 12.30 Uhr: Telefon 06131/99 60 12 Telefax 06131/61 49 26 E-Mail: hink@akrp.de

Mehr Freiraum: Imageflyer Landschaftsarchitektur

Aus Anlass der Beteiligung an der Landesgartenschau in Landau hat die Architektenkammer einen Imageflyer für Landschaftsarchitektur herausgegeben. "Mehr Freiraum - Landschaftsarchitekten gestalten Freiräume, Kultur- und Naturlandschaften" gibt Informationen zum Berufsfeld. Mehr...

Der Stadtplaner / die Stadtplanerin

Tätigkeitsfelder in der Stadtplanung sind insbesondere:

Formelle Planungen nach gesetzlichen Vorgaben

  • Raumordnungs- und Landesplanungen

  • Flächennutzungspläne

  • Bebauungspläne/Vorhabenbezogene Bebauungspläne

  • Vorbereitende Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

  • Sonstige Satzungen

Informelle Planung

  • Stadt- und Ortsentwicklungsplanungen

  • Städtebauliche Rahmenpläne

  • Objektbezogene Entwicklungspläne

Objektplanungen

  • Gestaltung von Straßen und Plätzen

  • Gestaltung des privaten Wohnumfeldes

  • Erläuterungen zu Gestaltungssatzungen

  • Stadtgestalterische Beratung bei Einzelprojekten

Sonstige gutachterliche Planungen und Beratungen

  • Fachbeiträge im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen

  • Standortuntersuchungen

  • Beratung von Kommunen und Investoren

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Interdisziplinäre Koordination und Projektsteuerung

  • Steuerung der Einzelhandelsentwicklung

Weitere Informationen zum Arbeitsspektrum der Stadtplaner im Internet sind auf den Seiten der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (SRL) abrufbar.

Das Honorar des Stadtplaners unterliegt, wie die Vergütung der übrigen Fachgruppen der Architekten (Hochbauarchitekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten) und das vieler anderer freier Berufe einer Honorarordnung, der "HOAI" (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie regelt klar und für beide Seiten verbindlich anhand von Aufgabe, der Fläche des Plangebiets und der Honorarzone das Honorar.

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bietet interessierten Auftraggebern Adressdaten an, die auch Tätigkeitsschwerpunkte berücksichtigen. Aus einer eigens dafür angelegten Datenbank werden die Stadtplaner herausgefiltert, die sich in einer bestimmten Region mit dem Thema, das den Auftraggeber interessiert, bereits beschäftigt haben. Einige Stadtplaner präsentieren sich auch bereits im Internet auf eigenen Homepages.

Bei generellen Fragen zu Stadtplanerverträgen und zum Honorar berät die Architektenkammer Rheinland-Pfalz auch Auftraggeber. Sollte es notwendig werden, kann hier auch ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden:

Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Rechtsanwältin Henrike Hink
Referentin
Postfach 11 50
55001 Mainz
vormittags von 8:30 - 12.30 Uhr:
Telefon 06131/99 60 12
Telefax 06131/61 49 26
E-Mail: hink@akrp.de