26. Juli 2020

Warnung vor dubiosen Rechnungen!

Nach Eintragung einer Berufsgesellschaft im Handels- oder Partnerschaftsregister ist Vorsicht geboten

Wer eine Berufsgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH oder eine PartGmbB, beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung ins Handels- bzw. Partnerschaftsregistergericht angemeldet hat, sollte sehr vorsichtig sein, falls im Nachgang Post ins Büro flattert, für die unter dem Betreff „Handelsregisterbekanntmachung“ eine saftige Gebühr für die Veröffentlichung von Unternehmensdaten verlangt wird.

Uns liegt ein Schreiben vor, welches links oben im Briefkopf ein Bundesadlerwappen und als scheinbaren Absender das „Amtsgericht Koblenz“ ausweist.

Sodann wird unter Angabe des echten Aktenzeichens des Registergerichts am Amtsgericht Koblenz und unter Angabe des tatsächlichen Gesellschaftsgegenstandes ausgeführt, dass für die Veröffentlichung der "Handelsregisterbekanntmachung" ein Betrag von über 900,00 Euro zu entrichten sei.

Erst bei genauer Lektüre des Kleingedruckten liest man dann, dass es sich um eine zusätzliche, nicht amtliche und kostenpflichtige Eintragung in einem offensichtlich gewerblichen Internetverzeichnis handelt, die hier in Rechnung gestellt wird und die man mit Zahlung des Betrages beauftragt.

Noch unverschämter ist die Zahlungsaufforderung binnen 3 Tagen und der herausgehobene Text darunter, dass erst nach Zahlungseingang die Veröffentlichung in den „Handelsregisterbekanntmachungen“ erfolgen könne und man sich anderenfalls das Recht vorbehalte, die Daten aus dem „System“ zu löschen. Ein vorausgefüllter Überweisungsschein schließt das Schreiben ab. Zahlungsempfänger ist nicht das oben ausgewiesene AG Koblenz, sondern ein unbekannter Name.

Sollten Sie also zweifelhafte Zahlungsaufforderungen erhalten, schauen Sie genau hin! Das uns vorliegende Schreiben ist geeignet, eine gerichtliche Zahlungsaufforderung zur Zahlung einer Gebühr für die Eintragung im Handels- oder Partnerschaftsregister vortäuschen.

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Zahlungsaufforderung haben, können Sie gerne Kontakt zur Rechtsberatung der Architektenkammer aufnehmen.