Sie umfasst die Abschnitte 2 und 3 mit Vorgaben für EU-Vergabeverfahren und VS-Vergabeverfahren. Mit Wirkung zum 08.09.2026 wurde die VgV geändert, so dass die neuen Vorschriften der VOB/A 2026 bereits anwendbar sind. Die Änderungen bezwecken die Anpassung der VOB/A-EU und VOB/A-VS an die Neuerungen aufgrund des Vergabebeschleunigungsgesetzes.
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Den Text der VOB/A 2026 finden Sie hier: MEHR