10. Januar 2023

Steuerliche Entlastungen für Photovoltaikanlagen

ab 2023 keine Umsatzsteuer mehr bei der Lieferung und Installation von kleinen PV-Anlagen

Der Deutsche Bundestag hat am 02. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält unter anderem Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.

Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie beispielsweise Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu eine FAQ-Liste veröffentlicht. MEHR