26. Januar 2023

Start des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau"!

Bundesbauministerium startet Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau", erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen. Start ist der 01.03.2023.

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

Eine höhere Förderung erhalten Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.

Zuständigkeiten

Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen. Mit der Durchführung des Förderprogramms wurde die KfW beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden.

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