Die von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz beschlossene und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauR), Fassung 9. September 2025, wird nach Maßgabe landesrechtlicher Anpassungen, Stand: 29. Mai 2026, als Technische Baubestimmung nach § 87 a LBauO bestimmt.
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Die Richtlinie (inklusive Erläuterungen) sind auch auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt: https://mkbwk.rlp.de/themen/baurecht-und-bautechnik/technische-baubestimmungen-1