Die von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz beschlossene und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauR), Fassung 9. September 2025, wird nach Maßgabe landesrechtlicher Anpassungen, Stand: 29. Mai 2026, als Technische Baubestimmung nach § 87 a LBauO bestimmt. Die bisherige rheinland-pfälzische Vorschrift "Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen" (Schulbaurichtlinie) war bislang nur als Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 erlassen und für die unteren Bauaufsichten hinsichtlich der Prüfung des Brandschutzes bindend. Nun wurde die neue SchulbauR durch die Verwaltungsvorschrift erstmals als Technische Baubestimmung in RLP eingeführt.
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Die Richtlinie (inklusive Erläuterungen) sind auch auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt: https://mkbwk.rlp.de/themen/baurecht-und-bautechnik/technische-baubestimmungen-1