06. August 2026

SchulbauR in Technische Baubestimmungen aufgenommen

Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kommunen, Bauen und Wohnen vom 24. Juni 2026 (MinBl. 2026 Nr. 13) wurden die bekannt gemachten Technischen Baubestimmungen mit Wirkung vom 8. Juli 2026 unter anderem um die Schulbau-Richtlinie ergänzt.

Die von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz beschlossene und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauR), Fassung 9. September 2025, wird nach Maßgabe landesrechtlicher Anpassungen, Stand: 29. Mai 2026, als Technische Baubestimmung nach § 87 a LBauO bestimmt. 

Unter folgenden Links finden Sie den/die

  1. Text der Schulbaurichtlinie: MEHR
  2. Anlage zur Richtlinie: MEHR
  3. Erläuterungen zur Richtlinie: MEHR

Die Richtlinie (inklusive Erläuterungen) sind auch auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt: https://mkbwk.rlp.de/themen/baurecht-und-bautechnik/technische-baubestimmungen-1