13. Juni 2017

Schlichtungsstelle der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Schlichtung
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Manchmal lassen sich im Laufe eines Bauvorhabens Differenzen zwischen Bauherr und Architekt nicht vermeiden und es kommt zu Meinungsverschiedenheiten, z.B. über  die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Architektenvertrag. Wenn Konflikte sich nicht mehr ohne fremde Hilfe beilegen lassen, gibt es sowohl für den betroffenen Architekten als auch für den Bauherrn die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Architektenkammer Rheinland-Pfalz einzuschalten. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist eine kostengünstige Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer neutralen, fachkundigen Stelle. Im Verhältnis Bauherr – Architekt handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, d.h. beide Parteien müssen mit der Durchführung einer Schlichtung einverstanden sein.

Mehr Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den Formalitäten und den Gebühren finden Sie hier: MEHR.