18. April 2011

Referenz? ... erwiesen!

Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler spricht Klartext.

„Die Referenzauskunft muss wertende Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit und eine Gesamtbeurteilung enthalten.“ So oder ähnlich klingen abgefragte Eignungskriterien in EU-Bekanntmachungstexten und manch ein Kollege mag angesichts dieser Forderung auf die Bewerbung verzichten. Woher die gute Referenz nehmen.

Wer seinen Job gut und engagiert macht, eckt auch mal an und darf nicht darauf hoffen, dass am Ende jeder Bauherr und Behördenvertreter das zu würdigen weiß. Bei selbstverschuldeten Kosten- und Terminproblemen kollidiert großes Lob für den Architekten manchmal gar mit der eigenen Reputation, und es bedarf schlicht der unabhängigen Einschätzung zum Ausstellen eines guten Zeugnisses. Da bleibt auch schon mal die Kollegialität auf der Strecke, wenn dem Verfasser das Hemd näher ist als die Weste. Denkbar auch das Gegenteil; man muss dem guten Freund doch keine Steine in den Weg legen, nur weil er einmal versagt hat.

Kurzum, es menschelt überall. Auch wer sich über Jahre mit Erfolg um ein Projekt verdient gemacht hat, das seinem Bauherrn den gewünschten Nutzen und die Rendite bringt, sieht sich am Ende wie ein Schulkind als Bittsteller um gute Noten.

Was hat das mit der Eignung für eine Aufgabe, was hat das mit Vergaberecht, was hat das mit Baukultur zu tun? Nichts; es ist nur eine weitere künstliche Hürde, um in einem missverstandenen und fehlgeführten Vergabesystem Teilnehmerzahlen zu drücken. Solche Schreiben sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie stehen; ein 5-Zeiler entscheidet über den letzten Punkt in der Bewertungsmatrix, über Wohl und Weh eines Büros mit Kollegen und Mitarbeitern, denen nur gutes, qualitätvolles und engagiertes Arbeiten am Herzen liegt. Nicht denen, sondern der Haltung und dem Geist des Ausstellers wird aber letztlich die Referenz erwiesen.

Vizepräsident Ernst Wolfgang Eichler, Alzey

 

Archivbeitrag vom 18. April 2011