22. Dezember 2015

Neue Ertragswertrichtlinie (EW-RL)

Am 4.12.2015 wurde die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nach der Sachwertrichtlininie und der Vergleichswertrichtlinie ist dies nunmehr die dritte Richtlinie, die schrittweise die Regelungen der Wertermittlungsrichtlinie ersetzen soll.

Am 4.12.2015 wurde die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nach der Sachwertrichtlininie und der Vergleichswertrichtlinie ist dies nunmehr die dritte Richtlinie, die schrittweise die Regelungen der Wertermittlungsrichtlinie ersetzen soll (siehe jeweils Nummer 1 der Richtlinien). Alle drei Richtlinien enthalten Anwendungshinweise zum jeweils geregeltem Wertermittlungsverfahren und vertiefen damit die in der ImmoWertV geregelten aktuellen Verfahrensgrundsätze.

Die amtliche Fassung der Ertragswertrichtlinine ist als Anlage beigefügt. Sie finden sie zudem unter 

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