23. Juli 2021

Mantelverordnung zur Ver­wertung minera­lischer Abfälle beschlossen

Möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und Gewinnung aus Reststoffen

 

Am 16.7.21 wurde die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung – kurz Mantelverordnung – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit steht nun auch das Datum für das Inkrafttreten der Verordnung fest: 1. August 2023.

Mit der Mantelverordnung, d.h. mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, werden einheitliche Regelungen darüber getroffen, wie mineralische Abfälle - z.B. Bauschutt - bestmöglich zu verwerten sind. Ziel ist, die Kreislaufwirtschaft zu förden und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu verbessern.

Mt ihr gelten in Deutschland dann erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Auch die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen und Abgrabungen und Tagebauen sind nun erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt, wobei es den Ländern über eine Öffnungsklausel auch weiterhin möglich bleibt, abweichende Regelungen zu erlassen.