09. Januar 2023

Lehrgang "Schäden an Gebäuden" abgeschlossen

Absolventinnen und Absolventen 2022 des Lehrgangs "Schäden an Gebäuden"
Absolventinnen und Absolventen 2022 des Lehrgangs "Schäden an Gebäuden"
Foto: Daniela Allgayer, Mainz

Auf "Schäden an Gebäuden" folgt in diesem Jahr "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken"

Am 9. November 2022 endete nach rund einem Jahr der vorbereitende Lehrgang für das Bauschadensachverständigenwesen „Schäden an Gebäuden“. Insgesamt 25 Teilnehmende absolvierten den Lehrgang, in dem fachliche, rechtliche und methodische Kenntnisse vermittelt wurden, die auf eine spätere Sachverständigentätigkeit im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ vorbereiten sollen. Anhand von typischen Schadensbildern wurde die Fähigkeit vermittelt, diese nicht nur zu erkennen, sondern auch zu bewerten und durch mängelfreie Konstruktionen zu ersetzen.

Insgesamt 24 Tage umfasste der am 6. Dezember 2021 gestartete Lehrgang, davon 12 Präsenztage in Mainz und 12 Webinartage. Die Teilnahme dient u. a. dem Nachweis der Fortbildung, welche im Rahmen der Antragstellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unerlässlich ist.

Am Ende des letzten Tages überreichte Architektin Sabine Hahn, ö.b.u.v. Sachverständige und Vorsitzende des Sachverständigenausschusses, die Urkunden über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang.

Am 18. Januar 2023 startet der Lehrgang „Sachverständige(r) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“. Der Lehrgang umfasst insgesamt 16 Tage, wird in einem Wechsel von Webinar- und Präsenzveranstaltungen durchgeführt (9 Seminare Präsenz / 7 Seminare Webinar) und dient dem Einstieg in die Sachverständigentätigkeit im Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“.

 

Informationen zum Bestellungsverfahren:

www.diearchitekten.org/sv-werden
Georg Stein, stein@akrp.de, 06131-996039