11. Februar 2016

Lärmaktionsplanung

Landschaftsarchitekt Rainer Ritthaler ist Leiter des Bereichs Umwelt der Stadt Ludwigshafen. Im Interview spricht er über die Lärmaktionsplanung der Stadt Ludwigshafen.

Herr Ritthaler, was verursacht die größten Lärmprobleme in Ludwigshafen?
Legt man die Anzahl der Betroffenen zugrunde, ist die Anzahl der durch den Straßenverkehr betroffenen Bürger deutlich am höchsten. An zweiter Stelle liegt der Bahnlärm. Betrachtet man die Anzahl der höher belasteten Bürger, wie diejenigen, die nachts mit mehr als 60 dB(A) belastet sind, so liegen Bahn- und Straßenlärm gleichauf. Der Industrielärm spielt nur eine sehr geringe Rolle.

Lärmaktionspläne sind noch neu. Sie wurden mit der 2002 verabschiedeten EU-Umgebungslärmrichtlinie, die als sechster Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt wurde, eingeführt. Wie wird ein Lärmaktionsplan erstellt?
Die gutachterliche Arbeit, d.h. die Lärmkartierung erfolgte durch ein externes Ingenieurbüro, im Fall der Stadt Ludwigshafen durch Lärmkontor Hamburg. Ebenso die Ermittlung der Lärmschwerpunkte und die Entwicklung einer interaktiven Lärmkarte zur Überprüfung möglicher Maßnahmen im Straßenverkehr. Darauf aufbauend erarbeitet die Verwaltung zusammen mit dem externen Ingenieurbüro einen Lärmaktionsplan, der geeignete Verbesserungsmaßnahmen für die Problemschwerpunkte enthält.  

Welche Verbesserungsmaßnahmen wurden vorgeschlagen?
Es gibt aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. lärmoptimierte Straßenbeläge, aber auch „weiche" Maßnahmen wie die Förderung des ÖPNV, des Fahrradverkehrs oder die Einführung eines Fahrradverleihsystems. Hinzu kommen verkehrliche Maßnahmen wie das Überprüfen von Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Sind die Maßnahmen verbindlich?
Es sind zunächst Vorschläge, die unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der rechtlichen Normen stehen.

Gibt es verbindliche Lärmobergrenzen und definierte Fristen, innerhalb derer problematische Situationen behoben sein müssen?
In Deutschland gibt es eine Fülle von Lärmgrenzwerten, die in unterschiedlichen Verfahren einzuhalten sind. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung existieren derzeit keine verbindlichen Werte. In Anlehnung an die Lärmsanierung der Bundesfernstraßen wurden in Rheinland-Pfalz für den Jahresmittelwert (Lden) 67 dB(A) und den nächtlichen Jahresmittelwert (LNight) 57 dB(A) als sog. Auslösewerte festgelegt, ab denen Maßnahmen zur Lärmreduzierung geprüft werden sollten. Das Umweltbundesamt empfiehlt 65/55 dB(A). Konkrete Fristen für die Umsetzung geplanter Maßnahmen gibt es derzeit ebenfalls nicht.

Was war Ihre Aufgabe bei der Erstellung der Lärmplanung?
Sowohl die Kartierung als auch die Erstellung des Lärmaktionsplans setzen eine intensive Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung voraus. Beteiligt sind alle in die Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung, den Tiefbau und die Bauordnung involvierten Ämter sowie die Straßenverkehrsbehörde. Die Koordination und Diskussion in den Gremien ist daher neben der Betreuung der Planungsbüros eine wesentliche Aufgabe. Hinzu kamen bei uns zwei, durch das Umweltministerium geförderte Pilotprojekte - „Ecodrive - lärmarmes Fahren" und ein Fahrradverleihsystem, die vom Bereich Umwelt betreut wurden.

 

Archivbeitrag vom 11. Februar 2016