12. Oktober 2023

Fördergelder für Ihre (BIM)-Fortbildung!

Verbesserung Ihrer Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz

Nutzen Sie das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung!

Der Europäischer Sozialfonds Plus und das  Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unterstützen Sie bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung hat zum Ziel, die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung der Arbeitswelt begleitend zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe sind Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die - am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert - der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen.

Förderfähig sind

  • sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch
  • die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge. Die betriebliche Fortbildung muss dabei nicht in den Räumlichkeiten des Unternehmens erfolgen.

Nicht gefördert werden:

  • Öffentliche Unternehmen/Betriebe und öffentliche Unternehmen/Betriebe in öffentlicher Hand 
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Zf. 18 AGVO (z.B. laufendes Insolvenzverfahren, erheblicher Verlust des Stammkapitals)
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a AGVO)
  • Transfergesellschaften

Mit dem Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung werden aus Gründen der Qualitätssicherung nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder die nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder oder durch Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts anerkannt sind.


Welche Kosten werden übernommen?

Die Förderung kann in der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zu 60 Prozent und in den übrigen Regionen in Rheinland-Pfalz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Förderfähig sind:

  • Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren unternehmensexterner Weiterbildungsanbieter inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z.B. Skripte, Materialien)

  • Personalausgaben für die Teilnehmenden sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden. Sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfinden, kann dieser finanzielle Eigenanteil des Unternehmens ganz oder teilweise im Rahmen einer indirekten Kofinanzierung der Personalausgaben für die teilnehmenden Erwerbstätigen erbracht werden (Ausgaben für Freistellungen). Dies erfolgt anhand einer obligatorischen Pauschale in Höhe von 26 Euro je Zeitstunde und Teilnehmenden.

Nicht gefördert werden:

  • Weiterbildungen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen
  • Weiterbildungen, für die bereits vor Erhalt der Bewilligung eine Anmeldung erfolgt ist oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem unternehmensexternen Weiterbildungsanbieter erfolgt ist
  • Weiterbildungen, die vor Erhalt der Bewilligung begonnen wurden
  • Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist (siehe Rahmenbedingungen für den Förderansatz Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige)
  • Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
  • Erwerb einer Fahrerlaubnis
  • Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen
  • Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme
     

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