29. Februar 2024

EU-Renaturierungsverordnung

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Der dringend benötigte Rettungsplan für die europäischen Ökosystem.

Berlin, 29.2.2024

Das EU-Parlament hat am 27.2. die für die Europäische Union erste Verordnung zur Wiederherstellung von Natur (“Nature Restoration Law”) verabschiedet. Die Verordnung sieht vor, dass bis 2050 alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, durch Maßnahmen wie Aufforstung, Wiedervernässung von Mooren und der Renaturierung von Flüssen gestärkt werden müssen. Ökologisch wertvolle Flächen sollen ab 2031 sukzessive erweitert werden. Bis 2030 sollen die EU-Länder den Zustand der städtischen Grünflächen und Baumkronen im Vergleich zum Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes verbessern. Welche Gebiete renaturiert werden, legen nationale Sanierungspläne fest.

„Wir können gesunde und stabile Ökosysteme nicht hoch genug wertschätzen, denn ohne diese werden Lebensgrundlagen zerstört“, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Grünflächen und Ökosysteme sind für alle Städte, Kommunen und Gemeinden von unbestrittener Relevanz, da sie für Frischluftschneisen, Temperaturregulierung und die Regulierung des Wasserhaushalts in allen besiedelten Gebieten sorgen können.“

Die EU-Renaturierungsverordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf Deutschland.

Die Bundesregierung hatte mit dem vom Umweltministerium (BMUV) initiierten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereits erste Schritte zur Renaturierung ergriffen. Für diese Aufgabe stellte die Ampelkoalition ursprünglich 4 Mrd. Euro bis 2026 zur Verfügung. Im Zuge der Diskussion um den Klima- und Transformationsfond wurden die Mittel bedauerlicherweise auf 3,5 Mrd. Euro gekürzt. Für eine erfolgreiche Umsetzung in Deutschland fordert die Bundesarchitektenkammer folgende Maßnahmen:

  • Finanzierung sicherstellen: Bundesmittel müssen zuverlässig und langfristig bereitgestellt werden, um insbesondere die Bundesländer und Kommunen zu unterstützen, die die Hauptlast bei der Umsetzung tragen werden. Zudem sollte der vom Europäischen Parlament vorgeschlagene EU-Renaturierungsfond zeitnah eingerichtet werden.
  • Nationaler Renaturierungsplan nur mit fachlicher Begleitung: Bei der jetzt notwendigen Erstellung eines nationalen Renaturierungsplans, sollte die Bundesregierung auf die fachliche Expertise der Bundesarchitektenkammer zurückgreifen. Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen in Stadt und Land. Sie tragen maßgeblich dazu bei, grüne Infrastrukturen zu entwickeln, Lebensräume aufzuwerten und die Biodiversität zu fördern.
  • Beschleunigung von Genehmigungsprozessen zur Renaturierung: Genehmigungsprozesse müssen vereinfacht werden, um eine Beschleunigung zu erzielen, wie sie bereits im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz geplant ist.

„Mit der europaweiten Renaturierungsverordnung steht, neben dem Schutz und der Pflege von Flächen und Landschaften, nach langer Zeit auch die Wiederherstellung von bereits fast verlorenen Naturräumen im Vordergrund. Jetzt haben wir den dringend notwendigen Rettungsplan für die europäischen Ökosysteme, für die Natur – und damit für uns“, so das Fazit von Andrea Gebhard.

 

Pressekontakt

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