14. Oktober 2022

Stadt Mainz informiert zu neuen Satzungen

Kammergruppenveranstaltung: Mainzer Planungsämter informierten am 20. September 2022 im Zentrum Baukultur.

Informationen zur Novelle der Satzung über die Begrünung und Gestaltung von Grundstücken innerhalb der Stadt Mainz.

Die regelmäßig stattfindenden Quartalsgespräche mit der Mainzer Baudezernentin Marianne Grosse inspirierten Kammergruppensprecherin Ina Seddig einen Austausch mit Vertretern der Mainzer Bau- und Planungsämter und der Architektenschaft zu initiieren. „Informationen aus erster Hand“ also, so Axel Strobach, Leiter des Stadtplanungsamtes. Mitgebracht hatte er seine Kollegen Kevin Vossler, Leiter des Bauamtes, und Joachim Kelker, Leiter des Grün- und Umweltamtes.

Die Zweckentfremdungsverbotssatzung ist bereits seit Mai 2022 in Kraft. Damit reagiere die Stadt auf den angespannten Wohnungsmarkt erläuterte Kevin Vossler. Zur Zweckentfremdung zählen vor allem eine überwiegend gewerbliche Nutzung (mehr als 50 Prozent), Leerstand, Abbruch oder die Vermietung als Ferienwohnung mehr als zwölf Wochen (84 Tage) im Jahr. Die Satzung ist im ersten Schritt befristet auf fünf Jahre, danach folgt eine Evaluierung.

Vor dem Hintergrund des Klimanotstandes ist seit 1. Oktober 2022 eine Novelle der Grünsatzung für das gesamte Mainzer Stadtgebiet rechtskräftig. Die Satzung aus 1983 verliert damit ihre Gültigkeit. Ziel der Novelle sei es, erläuterte Joachim Kelker, die grüne Infrastruktur zu stärken, auch auf privatem Grün, vorhandene Grünstrukturen bei Baumaßnahmen zu erhalten und etwa „Schottergärten zu verbieten“. Dazu galt es zuerst einmal zu klären, wie eine Grünfläche definiert ist. Deutlich wurde dies durch Beispiele, die keine Begrünung sind, wie Schüttungen aus Kies, Schotter, Flächen mit Rasengittersteinen, Schotterrasen oder flächige Abdeckungen mit Geweben wie Flies. Ein Baukastensystem, das es „sonst nirgendwo gibt“, ermögliche es Bauleuten und Planern Fassaden- oder Dachbegrünung, mit Strauch- und Baumpflanzungen zu kombinieren und ersetzen. Die Grünanlagen werden vor Ort zwei bis fünf Jahre nach Erstellung des Bauscheins abgenommen. Kelkers Appell lautete: „Machen Sie ordentliche Grünflächen, die ihren Namen verdienen.“

Die Vielzahl an Fragen im Anschluss an die Referate, zeigte den Informationsbedarf bei den Architekt:innen, so dass die Veranstaltung möglicherweise ein Auftakt zu einer Reihe im Austausch mit der Stadt werden könnte.

Auf den Internetseiten der Stadt Mainz www.mainz.de sind die Satzungen unter den Suchbegriffen „Begrünung“ oder“ Zweckentfremdung“ abrufbar.