02. August 2018

Arbeitshilfen und Muster zur DSGVO

Menschen als Schatten vor weißem Hintergrund
Foto: Annette Müller, Mainz

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Durch sie soll innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet werden.

Ergänzend zum bereits vorhandenen Merkblatt 52, welches über den Mitgliederbereich (Log-In) heruntergeladen werden kann, hat die BAK in Zusammenarbeit mit den Architektenkammern Baden-Württemberg und Hamburg Hinweise erarbeitet und diese mit Mustern und Beispielen hinterlegt (z.B. Informationsschreiben an Bauherrn; Datenschutzerklärung für die Internetseite eines Architekturbüros).

Die Hinweise sind unter der Internetadresse www.architektendatenschutz.de abrufbar.  Über www.DABonline.de/tag/datenschutz wird ebenfalls auf diese Seite verlinkt.