19. November 2019

Auftrag der EnEV-Kontrollstelle auf Architektenkammer Rheinland-Pfalz übertragen!

Mit der 2014 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde die Registrierung sowie die Stichprobenkontrolle für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen eingeführt.

Gleichzeitig wurden die Länder nach § 26f EnEV verpflichtet, der Bundesregierung ihre Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen mitzuteilen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Stichprobenkontrollen und damit die Etablierung einer Kontrollstelle ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.


Das Land Rheinland-Pfalz hat diese Aufgabe nun auf die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz übertragen. Zu den Aufgaben der Kammern gehören dabei die Vorbereitung und Durchführung der Stichprobenkontrollen, die Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse der Kontrolle sowie das Darstellen und Analysieren von Auffälligkeiten.

Die Architektenkammer prüft die Energieausweise Wohngebäude, die Ingenieurkammer prüft die Energieausweise Nichtwohngebäude und die Inspektionsberichte von Klimaanlagen.

Ziel des Gesetzgebers ist, Energieausweise als Instrument der Verbraucherinformation und Energiepolitik zu verbessern und weiter zu entwickeln. Bei der Kontrolle der Ausweise geht es nicht darum, die Richtigkeit eines einzelnen Energieausweises zu prüfen, sondern in der Gesamtbewertung zu ermitteln, welche Angaben sich in der Praxis bewähren oder gegebenenfalls zu modifizieren sind.

Die Kammern sehen in dieser Aufgabe eine gute Chance, unmittelbar in die Evaluation von Instrumenten, die der Energiepolitik dienen, eingebunden zu sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Dipl. Ing.(fh) Birgit Maack,  
Tel.: 06131 - 99 60 38,
enev@akrp.de