17. September 2020

EnEV Kontrollstelle

Die Prüfung des ersten Jahrgangs ist abgeschlossen. Über ihre Erfahrungen berichten Dzevia Zukic (ING RLP) und Birgit Maack (AKRP).

Laut EnEV 2014 müssen die Länder ein Kontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen einführen und einen signifikanten Prozentanteil prüfen. Die Prüfung des ersten Jahrgangs in Rheinland-Pfalz ist abgeschlossen. Dazu ein paar Fragen an Dzevia Zukic von der Ingenieur- und Birgit Maack von der Architektenkammer RLP.

Was sind genau die Aufgaben der EnEV-Kontrollstelle?
Wir prüfen alle ermittelten Werte in den Energieausweisen in Bezug auf die Gebäudedaten auf ihre Richtigkeit. Dafür sind drei Kontrollstufen mit jeweils unterschiedlicher Kontrolltiefe vorgeschrieben, die aufeinander aufbauen.

Was wird in den verschiedenen Prüfstufen untersucht?
Die erste Kontrollstufe wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) durchgeführt und umfasst eine reine Validitätsprüfung der Eingabe-Gebäudedaten und der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse. Die zweite Kontrollstufe prüft diese Daten und die daraus resultierenden Ergebnisse auf ihre Plausibilität. Die Stufe drei umfasst die vollständige Prüfung bis hin zur Inaugenscheinnahme des Gebäudes. In Rheinland-Pfalz hat das Umweltministerium die Prüfung der Energieausweise für Nichtwohngebäude und die Inspektionsberichte von Klimaanlagen auf die Ingenieurkammer und die Prüfung der Energieausweise für Wohngebäude auf die Architektenkammer Rheinland-Pfalz übertragen.

Wie viele Ausweise und Inspektionsberichte werden in Rheinland-Pfalz geprüft und wie werden sie gezogen?
Die Ziehung erfolgt automatisiert per Zufall beim DIBt. Ein signifikanter Prozentsatz bedeutet in Rheinland-Pfalz insgesamt 114 Energieausweise pro Jahr. Diese sind jeweils hälftig Energieausweise für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Dazu 19 Inspektionsberichte von Klimaanlagen.

Wie erhalten Sie die Unterlagen und wie ist dabei Ihre Erfahrung mit den Ausstellern?
Für die Prüfung müssen wir die Unterlagen anfordern, die zur Erstellung des Energieausweises benutzt wurden sowie den Energieausweis selbst. Die Aussteller sind gemäß EnEV verpflichtet, uns diese zur Verfügung stellen. Dabei ist die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sehr unterschiedlich. Einige sind vorbildlich und gewissenhaft, was die Prüfung sehr vereinfacht. Andere stellen uns zunächst nur sehr lückenhafte Unterlagen zur Verfügung. Diese müssen wir dann nachfordern. Dass jemand gar keine Unterlagen eingereicht hätte, kam noch nicht vor. Im Großen und Ganzen ist die Bereitschaft und Akzeptanz gut.

Was passiert, wenn Sie feststellen, dass ein Energieausweis nicht richtig ausgestellt wurde?
In erster Linie geht es nicht darum, den Aussteller, sondern das Instrument Energieausweis hinsichtlich seiner Umsetzung und Umsetzbarkeit zu prüfen. Nichtsdestotrotz werden aber offenkundig nicht plausible oder vorsätzlich falsche Angaben näher geprüft und im Zweifelsfall auch an die zuständige Behörde gemeldet. Dies gilt auch bei nicht oder unvollständig abgegebenen Unterlagen.

Welches sind die häufigsten Fehler, die Ihrer Erfahrung nach den Ausstellern von Energieausweisen unterlaufen?
Die Qualität der Energieausweise ist gut. Aber natürlich gibt es auch Fehler, darunter rein formale Fehler, wie z.B., dass der Name oder die Unterschrift vergessen wurde. Zum anderen gibt es Rechen- und Zonierungsfehler. Die Modernisierungsempfehlungen sind meist sehr pauschal und unvollständig, diese werden aber zukünftig durch das GEG genauer werden müssen. Unsicherheit herrscht anscheinend auch bei der Ausstellungsberechtigung. Auch hier wird es in Zukunft weniger Missverständnisse geben, da das GEG die Ausstellungsberechtigung klar definiert. Bedauerlicherweise werden sehr viele Ausweise von Onlineausstellern ausgestellt. Durch die große Anzahl, die diese jeden Monat bearbeiten, sind viele Angaben pauschalisiert und die Gebäudedaten alle vom Bauherren selbst aufgenommen. Dies kann sicher nicht mit einer Vor-Ort-Begehung und Datenaufnahme durch einen Fachmann verglichen werden.

Welche Tipps können Sie den Ausstellern geben?
Alle zur Bearbeitung gehörigen Unterlagen übersichtlich und gut auffindbar abspeichern! Da es einigen Ausstellern schwer fällt, die Registriernummer einem Ausweis zuzuordnen, sollten die Registriernummern immer gleich einer internen Bearbeitungsnummer zugeordnet werden. Zudem muss man berücksichtigen, dass alle relevanten Unterlagen zwei Jahre aufzubewahren sind.

Erfahren die Aussteller das Ergebnis der Kontrolle?
Nein. Bei der Kontrolle handelt es sich um eine Validitätsprüfung, die jahresweise ausgewertet wird. Eine individuelle Information über das Ergebnis der Kontrolle ist nicht vorgesehen. Die Erkenntnisse aus den Prüfungen gehen aber in die Fortbildungsinhalte der Kammern mit ein.