10. Juli 2025

Barrierefreiheitspflicht bei elektronischen Dienstleistungen

Seit 28.06.2025 müssen Dienstleistungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr, z.B. über eine Webseite, angeboten werden, barrierefrei sein. Dies sieht das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor.

Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können. 

Welche Dienstleistungen unter das BFSG fallen und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier: MEHR