01. März 2023

BAK-Stellungnahme zur geplanten Änderung der VgV

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen nicht abzusenken.

Die vorgesehene Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) hätte zur Folge, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssten. Insbesondere die Kommunen als größter öffentlicher Auftraggeber wären überfordert, worauf auch die kommunalen Spitzenverbände hinweisen.

Die Verfahren würden sowohl für die Vergabe- wie Auftragnehmerseite teurer und doppelt so lange dauern. Bei den entsprechenden Bauleistungen würde es hingegen dabei bleiben, dass etwa 97 Prozent national vergeben werden können. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass zukünftig vermehrt Totalunternehmer im Rahmen eines Bauvertrages auch die Architekten- und Ingenieurleistungen übernehmen. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht.

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