25. Juni 2010

Lebhafter Gedankenaustausch

Die erste Vertreterversammlung 2010 fand am 11. Juni in der Villa Sachsen in Bingen statt. Die bei der letzten Versammlung geforderte Diskussionsrunde für einen offenen Meinungsaustausch nahm den größten Teil der Sitzung ein.

Nach den Formalitäten begann die Sitzung mit der Abfrage der gewünschten Diskussionsthemen, die anschließend unter den folgenden sechs Hauptthemen zusammengefasst wurden:

  • Gesellschaftspolitische Stellung von Architekten/Berufsethik
  • Wettbewerbswesen
  • Berufsrecht (HOAI, Haftung)
  • Versorgungswerk
  • Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Lobbyarbeit
  • Denkmalpflege/Energie

Architektenimage und Berufsethik

Die anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung einigten sich darauf, die beiden Aspekte „Gesellschaftspolitische Stellung von Architekten/Berufsethik“ und „Wettbewerbswesen“ eingehender zu diskutieren: Die Bauwelt drehe sich nicht um die Architekten, das müsse zur Kenntnis genommen werden. Während Projektmanager beispielsweise gut verdienten, seien manche Architekten hingegen froh, wenn sie überhaupt noch eine Teilleistung erbringen dürften. Immer entscheidender werde die Frage nach den Baukosten, während Qualitätsaspekte immer weiter in den Hintergrund rückten. Lösungen sahen die Vertreter in sehr unterschiedlichen Ansätzen:

  • Man müsse davon wegkommen, dass Architektur scheinbar nur noch etwas für eine Elite ist.
  • Die Architektur müsse wieder in den Vordergrund gerückt werden. Nur brilliante Bauten könnten die Akzeptanz wieder zurückbringen.
  • Der Bauherr fordere vom Architekten neben der Gestaltung Kostensicherheit und die Einhaltung des Zeitrahmens. Dies sollte ernst genommen werden.
  • Wohnbauten fänden große Beachtung in der Bevölkerung, da könne man verlorenes Terrain zurückgewinnen.
  • Die Hundertwasser-Ausstellung in Mainz war außerordentlich gut besucht. Scheinbar existieren in der Bevölkerung emotionale Bedürfnisse, die diese Gebäude befriedigten. Architekten müssten sich fragen, ob sie dies mit ihrer Architektur nicht auch könnten.

Deutlich wird in der Diskussion auch, dass Architekten die öffentliche Wahrnehmung selbst mitbestimmen. Architekten sollten sich nicht wegducken, sondern sich öffentlich zu wichtigen Fragen äußern, wird gefordert. Da sei auch das Engagement der Kammergruppe vor Ort notwendig. Kontakte zu den örtlichen Medien müssten aufgebaut und gepflegt werden. Das dauere lange, sei aber unverzichtbar, damit die Informationen über die Architektur und die Architekten bei Veröffentlichungen überhaupt sowie richtig wiedergegeben werden. Insgesamt sei die Präsenz von Architekten bei öffentlichen Veranstaltungen eher gering, selbst bei eigenen Veranstaltungen. „Wir müssen Flagge zeigen!“, wird gefordert.

Wenn man mit der Bevölkerung in Kontakt treten wolle, um die Kompetenz der Architekten zu zeigen, sollte die Architektenkammer Ausstellungsorte wie das zb:zentrumbaukultur in Mainz und die Architekturgalerie in Kaiserslautern in allen größeren Städten wie Trier, Koblenz und Landau einrichten und dafür auch gezielt die vorhandenen Mittel einsetzen, so ein Vorschlag.

Bemängelt wird der teilweise fehlende Respekt untereinander, vor der Arbeit der Kollegen ebenso wie im Umgang miteinander. Kritik sei gewünscht, aber respektvoll. Die gegenseitige öffentliche Kritik trage zu einer weiteren Verschlechterung des Architektenimages bei.

Auf dem 10. Bauforum am 9. Juni 2010 in Mainz wurden Prognosen vorgestellt, die davon ausgehen, dass der soziale Wohnungsbau in den kommenden Jahren massiv reduziert werden wird und dass der Mittelstand schrumpft. Zusammen genommen betrifft dies einen großen Teil des Auftragsvolumens von Architekten. Zudem werden immer mehr in professionelle Gesamtpakete eingebettete Bauleistungen nachgefragt. Mit diesen Erkenntnissen gingen Architekten bisher sehr locker und mit wenig Konsequenz um, wurde festgestellt.

Die Villa Sachsen bot genug Freiraum: für vielfältige Gedanken und Diskussionen. Foto: Gerold Reker, Kaiserslautern
Zu lachen gab es auch etwas, nicht nur für den Vorstand. Foto: Annette Müller, Mainz

 

Wettbewerbswesen

Bemängelt wird, dass in Rheinland-Pfalz, mit seiner kleinteiligen Büro-Struktur, Architekten kaum noch Chancen haben, sich an VOF-Verfahren zu beteiligen, da die Zugangsvoraussetzungen zunehmend höher gesetzt werden. Ein Ausweg könnten gemeinsame Bewerbungen von mehreren Büros sein.

Die jetzige Praxis führe jedoch zu einer Marktkonzentration. Dies sei das Gegenteil von dem, was das Mittelstandsförderungsgesetz bezwecken soll. Die Architektenkammer hatte gegenüber Ministerpräsident Beck bereits mit Schreiben im Dezember 2009 und März 2010 darauf hingewiesen, dass Ziele und Geist des Mittelstandsförderungsgesetzes in den letzten Jahren bei allen öffentlichen Auftraggebern in den Hintergrund getreten sind.

Vielmehr bleibt auch die Kritik am LBB als dem einerseits größtes Architektur- und Ingenieurbüro im Land und einen gleichzeitig wichtigen Auftraggeber. Der Interessenskonflikt liegt auf der Hand. Die Vergabequote des LBB für Architektenleistungen muss deshalb massiv gesteigert werden. Die Vertreterversammlung beschließt ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltunge: Die Forderung nach mehr Entstaatlichung beim LBB mit Nachdruck an die Landesregierung heranzutragen.

HOAI

Auf Bundesebene läuft derzeit unter hohem zeitlichen Druck die zweite Phase der HOAI-Novellierung. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Wiederverpreisung von bestimmten Ingenieurleistungen, ein anderes auf der Frage des Bauens im Bestand. Vielfach kritisiert wird die neue Regelung des § 35 für das Bauen im Bestand. Insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern führt diese Regelung in Verbindung mit dem Wegfall des alten § 10 3a oft zu einer realen Honorarminderung in einem sehr aufwendigen Arbeitsgebiet, wo in der Regel ein Honorarzuschlag von etwa dem 1,5fachen angebracht ist. Ein letztlich unhaltbarer Zustand.

Bayerische Architektenversorgung

Es gab in den vergangenen Monaten vereinzelt Verunsicherung bei Mitgliedern, die von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben wurden. Die Hintergründe erklärte Vorstandmitglied Frank Böhme. Jeder Arbeitnehmer ist Pflichtmitglied in der Deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungswerk bedeutet rechtlich nur eine zeitlich befristete Befreiung, solange die Voraussetzungen für diese Mitgliedschaft erfüllt werden. Eine Arbeitsgemeinschaft der beruflichen Versorgungswerke prüft derzeit, welche Berufe und Tätigkeitsfelder unter diese Ausnahmeregelung fallen. Momentan gilt die Auffassung, dass jede Tätigkeit, die als Weiterbildungsveranstaltung bei der Kammer angeboten wird, zum Berufsbild gehört. Wer Schwierigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann das Versorgungswerk anschreiben und um Mitteilung der aktuellen Versicherungssumme bitten.

Sommerfest

In diesem Jahr feiert die Architektenkammer ihr 60-jähriges Bestehen am 18. August im Rahmen eines Sommerfestes in Mainz.

 

Archivbeitrag vom 25. Juni 2010