21. April 2016

Klausur im Kloster

Satzungsänderungen, die Bestellung des Wahlvorstandes und Zukunftsperspektiven einer Selbstverwaltungskörperschaft waren die Themen der diesjährigen Vorstandsklausur in Hornbach.

Erste Frühlingssonnenstrahlen und ein klösterlich konzentriertes Ambiente waren die Randbedingungen der diesjährigen Vorstandsklausur im südwestpfälzischen Hornbach.

Doch bevor der eher visionäre Teil beginnen konnte, waren formale Themen zu behandeln. Aufgrund des soeben geänderten Architektengesetzes sind die Satzungen der Kammer ebenfalls anzupassen. Die Beschlussfassung hierüber obliegt der Frühjahrsvertreterversammlung. Aufgabe des Vorstandes war es, die entsprechenden Änderungen auf den Weg zu bringen.

Neu und von vielen Kammermitgliedern ungeduldig erwartet, ist die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Sicherlich ebenso wichtig ist die Anpassung, d.h. die Erweiterung der Berufsaufgaben im Architektengesetz. Aus der europäischen Gesetzgebung heraus resultiert die Änderung der praktischen Tätigkeit vor Kammereintritt, die für Architekten nur unter Aufsicht stattfinden kann. Ebenfalls von der europäischer Ebene kommt die Notwendigkeit einer Anpassungsregelung für Antragsteller mit niedrigerem Ausbildungsniveau.

Fit für die Zukunft

Dem aus der Vertreterversammlung geäußerten Wunsch nach flexibleren, schneller auf aktuelle Entwicklungen reagierenden Arbeitsstrukturen war der Vorstand in einer Arbeitsgruppe unter Federführung von Vizepräsident Frank Böhme nachgegangen. Vor der abschließenden Diskussion der Reformvorschläge im Kammerparlament standen sie in Hornbach nochmals auf der Agenda. Mit Beginn der IX. Wahlperiode soll die noch zu verabschiedende, neue Arbeitsstruktur dann gelten.

Die Bestellung des Wahlvorstandes für die Wahlen zur IX. Vertreterversammlung leitete zum eigentlichen Klausurthema, der Zukunftsfähigkeit von Selbstverwaltungseinheiten wie beispielsweise Kammern über. Der Vorstand hatte sich mit Prof. Dr. Winfried Kluth vom Institut für Kammerrecht von der Universität Halle-Wittenberge einen ausgewiesenen Kenner der Materie eingeladen. Kluths Exkurs in die Geschichte des Kammerwesens als einer emanzipatorischen Errungenschaft vom Beginn des bürgerlichen Zeitalters im 19. Jahrhundert machte zugleich den Kern der Zukunftsperspektive für das 21. Jahrhundert deutlich: Die subsidiäre, demokratische Verfasstheit dieser Organisationsform auf der Grundlage einer alle Berufsangehörigen umfassenden Selbstverwaltungsgemeinschaft sei nach seiner Auffassung einer rein staatlichen Aufgabenwahrnehmung weit überlegen und auch im „4.0“-Zeitalter nicht an weniger verbindliche Netzwerke delegierbar. Daraus immer wieder ein zukunftsfähiges Profil zu entwickeln, sei allerdings Aufgabe des Berufsstandes selbst.

  

Archivbeitrag vom 21. April 2016