Trier: aktuelle Rechtsänderung in BauGB und LBauO

Praxisfragen zum „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (Bau-Turbo) und zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Seminar:
26705

Termin:
11. Februar 2026 16:00 Uhr - 18:30 Uhr

Teilnehmergebühr:

kostenfrei

Veranstalter:
Kooperationsveranstaltung "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" mit der Architetkenkammer Rheinland-Pfalz

Veranstaltungsort:

Tufa, Wechselstraße 4-6, 54290 Trier

Der sogenannte Bau-Turbo hat neue Möglichkeiten ins Baugesetzbuch gebracht. Damit gibt es

  • für bestimmte Wohnungsbauvorhaben, die nach bisherigen Recht unzulässig gewesen wären, nun – wenn die Gemeinde zustimmt – eine Chance auf Genehmigung,
  • ohne dass ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss,
  • wobei die Gemeinden Bedingungen stellen können
  • und weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Auch in der Landesbauordnung und den Technischen Baubestimmungen ist derzeit viel Bewegung. Der Landesgesetzgeber hat im September die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) geändert mit dem Ziel, vor allem das Bauen zu vereinfachen. Dies umfasst u.a. Änderungen bei den Abstandsflächen, beim Brandschutz, den notwendigen Stellplätzen und in den Verfahrensbestimmungen. Auch in die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) wurde geändert.


Es referieren:

  • Marc Derichsweiler, Stv. Abteilungsleiter, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
  • RA Stefan Lawall, externer Berater, Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion und für Fragen.

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Fortbildungspunkte

Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur – Stadtplanung