Eintragungsportal - Eintragung in die Liste der auswärtigen Berufsangehörigen

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zur Eintragung in das besondere Verzeichnis der auswärtigen Berufsangehörigen bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz (§ 10 Abs. 2 Architektengesetz (ArchG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GVBl. S. 35)

Anzeige einer auswärtigen Kapitalgesellschaft
zur Eintragung in das Verzeichnis für auswärtige Berufsgesellschaften nach § 10 Abs. 3 Architektengesetz (ArchG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GVBl. S. 35)

Für die Antragstellung laden Sie sich bitte das Antragsdokument herunter, füllen das Formular aus, scannen es und senden es zusammen mit den notwendigen Anlagen über das untenstehende Kontaktformular (wird in Kürze ergänzt) zur Architektenkammer Rheinland-Pfalz (Postversand ist auch möglich). Gleichzeitig überweisen Sie bitte den Kostenvorschuss auf das angegebene Konto.

Nach dem Eingang Ihres Antrages bei der Architektenkammer erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Für Fragen steht Ihnen Herr Tobias Brenneisen (Tel. 06131/99 60-13, E-Mail: brenneisen@akrp.de) in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Rheinland-Pfalz gerne zur Verfügung.

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Kontaktformular



Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen

  • Architektengesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GVBl. S. 35) MEHR
  • Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes MEHR
  • Kosten für das Verfahren zur Eintragung in die Berufsverzeichnisse / Eintragungsausschuss MEHR