19. März 2021

Der Wahlvorstand

Für die ordnungsgemäße, unabhängige und transparente Durchführung der Wahl zur Vertreterversammlung ist ein Wahlvorstand verantwortlich.

Wie bei den Landtagswahlen oder anderen Wahlen auf kommunaler oder Bundesebene ist auch bei der Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer ein unabhängiger Wahlvorstand zu bilden, der für die Vorbereitung und Durchführung verantwortlich ist. Damit wird die Unabhängigkeit und Transparenz des gesamten Wahlvorgangs gewährleistet, bei dem diesmal rund 5.800 Kammermitglieder wahlberechtigt sind. (Näheres regeln die §§ 13 bis 42 der Satzung der Architektenkammer, zweiter Teil „Wahlordnung zur Vertreterversammlung“).

Aufgaben des Wahlvorstandes

Auf Grundlage der Architektenliste erstellt der Wahlvorstand für jede Fachrichtung ein Wählerverzeichnis. Dieses wird für alle Kammermitglieder zur Einsicht ausgelegt. Sollte es Einsprüche zum Verzeichnis geben, entscheidet der Wahlvorstand hierüber. Die Wahlvorschläge (Listen) mit Kandidaten und Kandidatinnen werden beim Wahlvorstand getrennt nach Fachrichtungen eingereicht und von diesem auf ihre Zulässigkeit geprüft. Der Wahlvorstand ist zudem für den Versand der Stimmunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschläge) zuständig. Später zählt er die abgegebenen Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. Auch der Beginn, die Durchführung und die Beendigung der neu eingeführten Online-Wahl wird durch den Wahlvorstand autorisiert und begleitet.

Für die Wahl der Vertreterversammlung 2021 gehören dem Wahlvorstand die folgenden Personen an:

  • RA Valentin Fett (Vorsitz)
  • Angela Butsch, Flonheim
  • Harald Faerber, Mainz
  • Karlheinz Fischer, Trier
  • Sebastian Metz, Insheim
  • Klaus Semmler, Wörrstadt
  • Ralf Werry, Niederkirchen

Stellvertreter sind:

  • RA (Synd.) Henrike Hink (stellv. Vorsitz)
  • Klaus Bierbaum, Ingelheim
  • Timm Helbach, Mainz
  • Alfons Kessler, Alzey
  • Jakob Lilienthal, Mainz
  • Kay-Uwe Schreiber, Mainz
  • Ina Seddig, Mainz