Mit Blick auf die nächsten Jahre haben das Kammerpräsidium und der Arbeitskreis Wohnen der Grünen Landtagsfraktion über die Herausforderungen der Bauwende, einfach anwendbare Regelungen zur Berechnung von Lebenszykluskosten und CO2-Emissionen, den Gebäudetyp e sowie die anstehende Novelle der Landesbauordnung und Vergaberecht gesprochen.
07. Juli 2025
Rheinland-Pfalz am Ende des Jahrzehnts

Foto: Kristina Schäfer, Mainz


Im Zentrum des lebendigen und interessierten Austausches in den letzten Junitagen stand die Frage von Dr. Lea Heidbreder, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und baupolitischen Sprecherin, welche Maßnahmen zu einem klimaresilienten Stadtumbau und zur Senkung der Wohnungsbaukosten beitragen könnten. Präsident Joachim Rind machte deutlich, dass im Gebäudetyp e und in der Ertüchtigung des Bestandes ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung liege. Die aktuelle Novelle der LBauO verspricht spürbare Erleichterungen. Das viel diskutierte „Hamburger Modell“, das bauliche Maßnahmen, eine Reduktion von Standards, aber auch die Straffung der Prozesse bei allen am Bauen Beteiligten angeht, wurde auf die Gegebenheiten eines Stadtstaates zugeschnitten. Eine einfache Übernahme scheidet daher aus. Wohl aber wird vom Hamburger Weg, die Expertise aller Beteiligten in einen Reformprozess einzubeziehen, zu lernen sein.
Vizepräsidentin Edda Kurz machte klar, dass die aktuellen Änderungen des Vergaberechts die unübersehbaren Probleme gerade nicht angehen, sondern aushebeln. Die Abkehr vom Prinzip der losweisen Vergabe werde im Ergebnis die versprochene Entbürokratisierung nicht leisten, wohl aber den Marktzugang für die große Zahl kleiner und mittlerer Büros sowie das Bauhandwerk deutlich erschweren.