14. Dezember 2021

Vorsicht vor zweifelhaften Zusammenschlüssen im Ahrtal

Die Hinweise auf fragwürdige Vorgehensweisen von Bau- und Beratungszusammenschlüssen im Ahrtal häufen sich. Mitunter wird versucht, die strikte Trennung von Begutachtung und Wiederaufbau zu unterwandern

Die Architektenkammer erreichen zunehmend Nachrichten über zweifelhafte Arbeitsweisen durch Beratungs- und Bauzusammenschlüsse im Ahrtal. So werde zum Teil aktiv die Zusammenarbeit mit Architekten als „Bürogemeinschaft“ oder „Planungsgemeinschaft“ gesucht, die bei der Erstellung von Gutachten zur Beantragung von ISB-Fördergeldern für den Wiederaufbau tätig sind. Die Kontakte der Architekten würden dann teilweise dazu verwendet werden, um bei den Flutopfern massiv Akquise für spätere Planungs- und Bauaufträge zu betreiben. Es würden Planungsverträge zum Teil ohne Architekten, Architektinnen oder sonstige bauvorlageberechtigten Personen unterzeichnet. Weiter würden mitunter stark überteuerte Bauverträge mit immer denselben Firmen abgeschlossen worden, an denen auch Personen aus den Beratungs- und Baukooperationen beteiligt seien. Die in den Förderrichtlinien vorgegebene strikte Trennung der Personen, die die Gutachten erstellen, von den Personen, die später den Wiederaufbau planen und bauen, werde so unterminiert.

Sollten Sie als Architektin oder Architekt im Ahrtal tätig sein und Zusammenarbeiten dieser Art an Sie herangetragen werden, empfehlen wir Ihnen, sehr genau hinzusehen und im Zweifel Kontakt mit der Architektenkammer aufzunehmen.