In Trier gilt bereits seit dem 01.01.2025, dass Anträge auf Baugenehmigung nach § 61 Landesbauordnung (LBauO) und Anträge auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 66 LBauO nur noch digital eingereicht werden können.
Nun teilt die Stadt mit, dass ab dem 15.09.2025 auch Anträge auf Teilbaugenehmigung, Bauvoranfragen und Anträge im Freistellungsverfahren gem. § 67 LBauO nur noch digital gestellt werden können.
Das Portal finden Sie hier: https://rp.digitalebaugenehmigung.de/trier/
Bei Erstantragstellung, aber auch weiteren Fragen zum Portal können Sie, so die Stadt Trier, gerne unter den Rufnummer 0651 718-3633 oder 0651 718-2638 anrufen. Weiter wird mitgeteilt, dass die Umstellung von bereits 2 Leistungen auf 100% digitale Einreichung in den vergangenen Monaten auf eine hohe Zufriedenheit gestoßen sei und sehr viel positives Feedback erzielt habe.