24. November 2023

Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2024

Die EU-Kommission hat die Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht veröffentlicht.

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre überprüft und auf Grundlage des Government Procurement Agreement an die Wechselkursentwicklung angepasst. Mit den Verordnungen (EU) 2023/2495 – 2497 und 2023/2510 vom 16. November 2023 gelten ab dem 01.01.2024 folgenden Schwellenwerte:

  • für Bauaufträge: 5.538.000 € (bisher 5.382.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden: 143.000 € (bisher 140.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öff. Auftraggeber: 221.000 € (bisher 215.000 €)
  • für Konzessionsvergaben: 5.538.000 € (bisher 5.382.000 €).

Für Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit nach RL 2009/81/EG gelten die folgende Schwellenwerte:

  • für Bauaufträge: 5.538.000 € (bisher 5.382.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 443.000 € (bisher 431.000 €)