24. November 2023

Vergaberecht an EU-Recht angepasst

Die Anpassung führt unter anderem zur Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV.

Mit einer Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (20/9047) werden die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) an die entsprechende europäische Durchführungsverordnung angepasst. Konkret geht es hierbei um die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen.

Ebenfalls in Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben wurde zwischenzeitlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A angepasst. „Zudem sind die Verweise in Paragraf 3 Absatz 9 Vergabeverordnung (VgV) und § 2 Absatz 9 Sektorenverordnung (SektVO) anzupassen“, schreibt die Bundesregierung. Mit der Verordnung zur Einführung von eForms seien Paragarf 3 Absatz 7 Satz 2 VgV und Paragraf 2 Absatz 7 Satz 3 SektVO gestrichen worden; die derzeitigen Verweise auf den jeweiligen bisherigen Satz 3 gingen derzeit ins Leere.

 

(Quelle: Deutscher Bundestag)