Die Abgrenzung der umfassenden Bauvorlageberechtigung der Architektinnen und Architekten nach § 64 Abs. 2 Nr. 1 LBauO RLP von der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten nach § 64 Abs. 2 Nr. 3 LBauO wirft immer wieder Fragen auf. Unser neues Merkblatt Nr. 55 hält Antworten bereit. Es kann im Mitgliederbereich unserer Internetseite heruntergeladen werden. Zum Login geht es hier: MEHR