Vor dem Hintergrund der verheerenden Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat die Landesregierung hat im Dezember umfangreiche Änderungen des Landeswassergesetzes verabschiedet. Diese sind größtenteils am 30.12.2025 in Kraft getreten. Einzelne Bestimmungen werden erst ab 1.1.2027 gelten.
Wesentliche Inhalte der Gesetzesänderung sind die Stärkung des Hochwasserschutzes durch Schutz von Gewässerrandstreifen, wie von der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ gefordert zur Eindämmung der Ablagerung von abschwemmbaren Gegenständen und Materialien in Gewässernähe und der Schaffung von Flächen zum natürlichen Treibgutrückhalt. Dies wird nun mit einem gesetzlich verbindlichen Randstreifen umgesetzt, was bedeutet, dass in einem Abstand von 5 Metern zu Gewässern grundsätzlich keine Baugenehmigungen erteilt werden. Für rechtmäßig bestehende Gebäude gilt Bestandsschutz. Auf diesen Flächen darf zusätzlich auch nichts gelagert werden, auch nicht vorübergehend.
Neu ist weiter, dass Überschwemmungsgebiete nun unmittelbar auf Grundlage von Hochwassergefahrenkarten gesetzlich ausgewiesen werden und nicht mehr langwierig per Verordnung festgelegt werden müssen. Dies bedeutet auch eine Entlastung der Kommunen.
Das neue Gesetz widmet sich auch dem Thema Wasserknappheit und Ressourcenschonung und verpflichtet u.a. Wasserversorger, bei Wasserknappheit geeignete Maßnahmen zur Einschränkung bestimmter Nutzungen zu ergreifen, wie z.B. Verbote, private Pools aufzufüllen.
Für Plandende wurden bereits mit Änderung der Bauunterlagenprüfungsverordnung (BauuntPrüfV) ab 1. November 2025 neue Pflichten eingeführt. Diese betreffen v.a. den Starkregen- und Hochwasserschutz, der zukünftig zwingend im Lageplan oder in einem eigenen Plan dargestellt werden muss. Die Hochwasser- und Sturzflutgefährdung des betreffenden Grundstücks und der herzustellenden baulichen Anlagen kann über amtliche Auskunftssysteme ermittelt werden, z.B. über
https://wasserportal.rlp-umwelt.de/geoexplorer oder
https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkarten
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