02. Juli 2021

Nachprüfung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich ab 1. Juni 2021

Rheinland-Pfalz hat eine zentrale Vergabeprüfstelle zur Überprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte eingerichtet

Für die Überprüfung von Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte (für Architektenleistungen derzeit 214.000 Euro) können die Vergabekammern angerufen werden (§§ 155ff GWB). Eine vergleichbare Möglichkeit zur Überprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gab es bislang nicht.

Das Land Rheinland-Pfalz hat am Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nun eine zentrale Vergabeprüfstelle zur Überprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte eingerichtet. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 (GVBI. S. 123).

Die Vergabeprüfstelle ist für die strukturierte Überprüfung von Vergabeverfahren über wirtschaftlich bedeutsame öffentliche Aufträge (Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen) zuständig, die ab dem 1. Juni 2021 bezuschlagt werden.

Als wirtschaftlich bedeutsam werden Aufträge angesehen, die folgende Prüfungswertgrenzen erreichen:

a)  für zu vergebende Bauleistungen:

  • vom 1. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2022 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer und
  • ab dem 1. Juli 2022 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer;

b)  für zu vergebende Liefer- und Dienstleistungen

  • ab 1. Juni 2021 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Durch die zeitlich begrenzte Anhebung der Prüfungswertgrenzen für Bauvergaben bis Mitte des Jahres 2022 können sich die betroffenen Stellen schrittweise auf das neue Nachprüfungsverfahren einstellen.

Adresse und Kontaktdaten der Vergabeprüfstelle lauten:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Vergabeprüfstelle –
Stiftsstraße 9 55116 Mainz
E-Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
Telefon: 06131 162546 oder 06131 162179

Erläuterungen zur Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 (GVBI. S. 123) finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau: MEHR