23. Oktober 2020

Mehr Übersicht

Mehr Übersicht: Hand mit Bleistift tippt auf Taschenrechner
Foto: © wutzkoh - stock.adobe.com

Broschüre gibt Überblick: Grundlagen des Rechnungswesens und Steuertipps für Architekturbüros

Es gibt zahlreiche steuerliche Vorschriften in Rheinland-Pfalz – die mitunter auch sehr kompliziert sein können. Die neue Broschüre „Grundlagen des Rechnungswesens und Steuertipps für Architekturbüros“, herausgegeben von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, informiert über die steuerlichen Pflichten, aber auch über Sonderregelungen, Abzugsmöglichkeiten und Vergünstigungen. Sie gibt Architektinnen und Architekten einen guten Überblick über die Grundlagen des Rechnungswesens und wertvolle Steuertipps. Unter anderem werden Fragen zu Themen wie Buchführung, Gewinnermittlungsformen und steuerliche Regelungen für selbstständig Tätige beantwortet. Zwar ersetzt die Broschüre ein eingehendes Beratungsgespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nicht, doch es finden sich darin alle wichtigen Informationen über die steuerlichen Notwendigkeiten. Sie ist ein nützlicher Wegweiser durch das Thema Buchhaltung und enthält viele Tipps und Anhaltspunkte, die für den Betrieb und Erfolg eines Architekturbüros wichtig sind.

Die Broschüre steht im Downloadcenter und hier als PDF-Datei bereit MEHR oder kann als gedruckte Fassung bestellt werden (Andrea Seitz-Wollowski, E-Mail: seitz-wollowski@akrp.de Tel. 06131 99 60 23).
 
Die Broschüre geht zurück auf eine von der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz herausgegebene Schrift. Wir bedanken uns für die Zurverfügungstellung der Textgrundlage, die Ministerialdirigent a.D. Werner Widmann (Mainz) überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht hat. Die Informationen geben den Rechtsstand zum 1. September 2020 wieder.