18. Dezember 2025

Landesnachbarrecht: Landtag beschließt Änderungen

Am 12.12.2025 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Änderung des Landesnachbarrechtsgesetzes (LNRG) beschlossen.

Im Wesentlichen sieht das Gesetz zwei Änderungen vor:

Zukünftig soll es ermöglicht werden, dass ein Nachbar, der an der Grenze zu einem anderen Nachbarn eine Wärmedämmung an sein Haus anbringen möchte, in gewissem Umfang (maximal 0,25 m) die Grundstücksgrenze überbauen darf. Er muss im Gegenzug den zur Duldung verpflichteten Nachbarn durch eine Geldrente entschädigen. 

Weiter gilt in Angleichung an die bauordnungsrechtlichen Regelungen zukünftig, dass eine Einwilligung eines Nachbarn bei der Errichtung von Balkonen, Terrassen und ähnlichen Bauteilen mit Ausblick zum Nachbargrundstück dann nicht erforderlich sein wird, wenn diese Bauteile nicht mehr als 1,5 Meter vortreten und einen Mindestabstand von 2 Metern zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Bislan betrug der Mindestabstand im Nachbarrecht 2,5 m, was dazu führen konnte, dass trotz erteilter Baugenehmigung das Bauvorhaben wegen der fehlenden Einwilligung des Nachbarn nur eingeschränkt realisiert werden konnte.

Die Gesetzesänderung ist vor allem ein weiterer Schritt zur Klimawende in Rheinland-Pfalz, soll Energiekosten reduzieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Land folgt damit anderen Bundesländern, die ihre Gesetze diesbezüglich bereits geändert haben.

Nach Veröffentlichung, die in Kürze zu erwarten ist, wird das Gesetz in Kraft treten.

Den Referentenentwurf des Gesetzes und seine Begründung finden Sie hier: MEHR