22. Januar 2024

Landesgartenschau 2032: Wichtige Chance für Kommunen

Kommunen in Rheinland-Pfalz sind eingeladen, bis zum 31. Januar 2024 beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ihr Interesse an der Ausrichtung der Landesgartenschau 2032 zu bekunden. Dies bietet eine einzigartige Chance, Ihre Region ins Rampenlicht zu rücken. Die finale Bewerbung kann bis zum 15. März 2025 erfolgen, wobei jederzeit die Möglichkeit besteht, die Interessensbekundung zurückzuziehen.

 

Auf Wunsch der Projektgesellschaft Landesgartenschau Rheinland-Pfalz mbH informiert die Architektenkammer Rheinland-Pfalz ihre Mitglieder über das neu eröffnete Bewerbungsverfahren für die Landesgartenschau 2032. Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bietet die Landesgartenschau eine einzigartige Gelegenheit für Städte und Regionen, sich neu zu erfinden und attraktive, lebenswerte Orte zu gestalten. Das diesjährige Verfahren beinhaltet erstmals den Schwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“, wodurch die Bandbreite der möglichen Projekte und Innovationen deutlich erweitert wird.

Interessierte Kommunen sind aufgerufen, ihr Interesse bis spätestens 31. Januar 2024 formlos zu bekunden. Dabei ist zu beachten, dass die eigentliche Bewerbung mit einem ausgearbeiteten Konzept bis zum 15. März 2025 eingereicht werden kann. Das Ministerium unterstreicht, dass die Teilnahme am Bewerbungsverfahren bis zur offiziellen Bewerbung unverbindlich ist und jederzeit zurückgezogen werden kann.

Die Landesgartenschau ist nicht nur ein bedeutsames kulturelles Ereignis, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung. Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz ermutigt alle Mitglieder, sich aktiv in den Diskussions- und Planungsprozess einzubringen und die Möglichkeiten, die die Landesgartenschau bietet, voll auszuschöpfen.

 

 

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