Zum 7. August 2024 wurden die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt!. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt.
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Gegenstand der Förderung
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung